Der PARITÄTISCHE

Fachtagung „Familien stärken – Netzwerke schaffen“ des Paritätischen Bildungswerks

Beitrag von Josef Schädle, stellvertretender Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e. V.

02. November 2006

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„Das familienpolitische Konzept des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes“

 

Sehr geehrte Frau Professor Simmel-Joachim,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich danke Ihnen sehr herzlich für die Einladung, im Rahmen Ihrer Fachtagung über das familienpolitische Konzept des PARITÄTISCHEN zu berichten. Frau Stolterfoht, die dies eigentlich übernehmen wollte, musste aufgrund kurzfristiger terminlicher Verpflichtungen leider absagen, aber ich bin heute sehr gerne hergekommen, um sie hier zu vertreten.

 

Der PARITÄTISCHE hat sich in der Vergangenheit zu vielen familienpolitischen Fragen positioniert und dabei auch familienpolitische Debatten mitgestaltet und pointiert. Er hat sich dabei insbesondere in der Thematik der Transferleistungen für Familien – beispielsweise beim Kindergeld, der Kindergrundsicherung und den Regelsätzen – besonders profiliert.

 

Momentan wird im Verband eifrig an der Zusammenführung all dieser Punkte und an der Erstellung eines familienpolitischen Gesamtkonzepts gearbeitet.

DAS familienpolitische Konzept des PARITÄTISCHEN kann ich Ihnen also heute noch nicht vorstellen. Was ich Ihnen aber vorstellen kann und was ich auch gerne tun werde, sind die wichtigsten Grundzüge dessen, was eine paritätische Familienpolitik ausmacht, wo unsere Schwerpunkte liegen und in welchen Bereichen sich der Verband in der vergangenen Zeit besonders engagiert hat.

 

Die Definition des Familienbegriffs im PARITÄTISCHEN geht noch auf Sie zurück, Frau Simmel-Joachim. Sie sagten 1999: "Familie bezeichnet für die überwiegende Mehrheit der Menschen unseres Kulturkreises den sozialen Ort, an dem sie ihre existenziellen Erwartungen an Geborgenheit, Liebe und Sexualität zu verwirklichen suchen. Unter Familie wird dabei das auf Dauer angelegte Zusammenleben von mindestens zwei Generationen verstanden, als gesellschaftliches Leitbild dient die Vorstellung eines gleichberechtigten Zusammenlebens von Partner/-innen sowie die Achtung des Kindes als eigenständiges Individuum. Der Wunsch nach Familie wird zunehmend in verschiedenartigen Formen des Zusammenlebens gesucht und gefunden. Er orientiert sich nicht mehr ausschließlich an der Ehe. Der Rückgang der Eheschließungen einerseits, der Anstieg des durchschnittlichen Erstheiratsalters andererseits, sowie der Rückgang der Geburtenziffern und die Zunahme der Scheidungen und Wiederverheiratungen sind Ausdrucksformen des familialen Wandels. Deshalb wird, wenn von Familienförderung die Rede ist, der Begriff "Familie" auch für Alleinerziehende, nicht eheliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Kindern, neu zusammengesetzte Familien, Stieffamilien und Pflegefamilien verwendet."

 

Ich möchte gerne, bevor ich auf die einzelnen familienpolitischen Forderungen und Positionierungen genauer eingehe, einige grundsätzliche Bemerkungen vorwegschicken:

 

Sie alle wissen, dass angesichts der demografischen Entwicklung und der „Schlusslichtstellung“, die Deutschland in Bezug auf die Geburtenraten einnimmt, Politiker über alle Parteigrenzen hinweg das Thema „Familie“ für sich entdeckt haben. Auffällig ist dabei, dass das Thema Familie vorwiegend bevölkerungspolitisch diskutiert wird. Die Diskussion um die Einführung des Elterngeldes, die hohe Kinderlosigkeit von Akademikern und Akademikerinnen und die immer wieder aufkommende Frage, ob in diesem Land die „falschen“ Leute Kinder bekommen, haben dies gezeigt.

 

Ich möchte ganz deutlich machen, dass dieser bevölkerungspolitische Aspekt für den PARITÄTISCHEN nicht Fokus der Familienpolitik ist. Unser vorrangiges Ziel kann es nicht sein, mehr Frauen dazu zu bringen Kinder zu bekommen – im Vordergrund muss die Verbesserung der Lebenssituation von Familien und Kindern im Hier und Jetzt stehen.

 

Eine gute und erfolgreiche Familienpolitik kann sich bevölkerungspolitisch positiv auswirken, Bevölkerungspolitik sollte aber nicht zum Maßstab von familienpolitischen Aktivitäten werden.

 

Allein ein mehr an Kindern löst keinerlei Probleme, wenn Kinder in diesem Land aufwachsen ohne hinreichende Bildungschancen und ohne vernünftige Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Eine erfolgreiche Familienpolitik darf sich demnach nicht nur damit auseinandersetzen, wie sich die Geburtenrate erhöhen lässt, sondern eine erfolgreiche Familienpolitik muss für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Infrastruktur für Familien sorgen, die sie in ihrem Alltag unterstützt und ihnen verlässlich zur Seite steht.

 

Diese Infrastruktur ist in den Ländern und Kommunen in den letzten Jahren extrem geschwächt worden. Frauenhäuser und Schuldnerberatungen sind den Sparzwängen genauso zum Opfer gefallen, wie Familienberatungen, Jugendclubs, Angebote der Familienbildung und offene Nachbarschaftstreffpunkte. Die Ausgaben für Maßnahmen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind allein zwischen den Jahren 2002 bis 2004 um 21 Prozent zurückgegangen.

 

Armut und fehlende Infrastruktur sind ganz konkrete Probleme von Familien, mit denen sie tagtäglich in ihrem Alltag vor Ort zu kämpfen haben. Eine erfolgreiche Familienpolitik muss sich diesen beiden Problemen stellen.

 

Wir dürfen dabei aber nicht in die Falle tappen, Transferzahlungen und Infrastruktur gegeneinander auszuspielen. In der letzten Zeit sind in der Öffentlichkeit zu viele Diskussionen über die Frage geführt worden, was Familien eher hilft: Mehr Geld oder bessere Angebote. Die Antwort ist: Beides!

 

Die alleinige Einführung eines Elterngeldes macht ein Land noch nicht familienfreundlicher und ohne den notwendigen Ausbau der Betreuungsinfrastruktur im Unter-Dreijährigen Bereich garantiert sie auch nicht für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben.

 

Genauso wenig hilfreich aber sind die immer mal wieder auftauchenden Vorschläge, durch Kürzungen im Transferbereich, beispielsweise beim Kindergeld, einen Ausbau der Kinderbetreuung oder eine Gebührenfreiheit zu bezahlen.

Familien haben nichts davon, wenn man ihnen auf der einen Seite etwas wegnimmt und es ihnen auf der anderen wiedergibt. Familien brauchen beides: Eine vielfältige und plurale Infrastruktur und finanzielle Sicherheit.

 

Ich habe eingangs erwähnt, dass sich der PARITÄTISCHE insbesondere im Bereich der Transferleistungen für Familien besonders profiliert hat. Da sich diese Tagung nicht mit den Transferzahlungen, sondern mit der Infrastruktur und mit familienunterstützenden Netzwerken beschäftigt, möchte ich auf diese Thematik auch nur ganz kurz eingehen. Ein paar grundsätzliche Punkte sind aber meines Erachtens wichtig, um die familienpolitischen Positionen des PARITÄTISCHEN einordnen zu können.

 

Die sozialpolitischen Grundsätze des PARITÄTISCHEN folgen dem Prinzip der Einkommens- und Bedarfsorientierung steuerfinanzierter Leistungen und dem Subsidiaritätsprinzip. Vereinfacht dargestellt: Geholfen werden soll demjenigen, der sich selbst nicht helfen kann, dann aber auch bedarfsdeckend.

 

Wir haben uns vor diesem Hintergrund beispielsweise für eine Bedarfsdeckende Kindergrundsicherung ausgesprochen und für eine Anpassung des Kindergeldes an die Steuerentlastung von Spitzenverdienern. Diese werden aufgrund des höheren Steuerfreibetrags im Vergleich zum Kindergeld immer noch bevorzugt, was unter  verteilungspolitischen Gesichtspunkten mehr als fragwürdig ist.

 

Wir sind als Verband bei einigen familienpolitischen Fragen aber auch von unseren sozialpolitischen Grundsätzen abgerückt. So haben wir beispielsweise die Einführung des Elterngeldes mitgetragen, obwohl das einkommensabhängige Elterngeld Besserverdienenden höhere Transferleistungen zukommen lässt als Geringverdienern und Bezieher von Arbeitslosengeld II gegenüber der bisherigen Erziehungsgeldregelung sogar benachteiligt. Hartz IV-Empfänger, die nach alter Erziehungsgeldregelung über 24 Monate 300 Euro erhalten haben, werden mit Einführung des Elterngeldes den Sockelbetrag von 300 Euro jetzt nur noch für 12 bzw. 14 Monate erhalten.

Dass wir uns dennoch für das Elterngeld ausgesprochen haben liegt daran, dass wir darin durchaus einen Beitrag zu einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu einer Gleichstellung von Männern und Frauen sehen.

 

Sie sehen, hier ist der PARITÄTISCHE nicht ganz widerspruchsfrei, aber ich denke, dass es sowohl im Sinne der Familien ist als auch der verbandlichen Diskussion gut tut, sich gegen Vorschläge wie den des Elterngeldes nicht aus Prinzipientreue zu sperren, sondern sich darauf einzulassen und konstruktiv an der konkreten Ausgestaltung mitzuarbeiten.

 

 

Lassen Sie mich aber nun zum Bereich der Infrastruktur und der unterstützenden Angebote für Familien kommen:

 

Dreh- und Angelpunkt der Diskussion, sowohl über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch über die frühe Förderung und Bildung von Kindern ist aus unserer Sicht eine hinreichende, zuverlässige und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur.

Der PARITÄTISCHE tritt vor diesem Hintergrund entschieden für die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung für 0-3jährige und für einen Ganztagesanspruch der 3-6 Jährigen, bzw. 6-12 Jährigen nach dem Unterricht ein.

 

Neben der Schaffung von neuen Betreuungsmöglichkeiten muss auch der Wegfall von Schranken in gut ausgebauten Gebieten verfolgt werden. Der Anspruch des Kindes auf Betreuung sollte unabhängig vom Status der Eltern bestehen; Prüfkriterien wie die Berufstätigkeit der Eltern sind dabei kontraproduktiv.

 

Dabei ist die Gebührenfreiheit für den PARITÄTISCHEN zunächst erst langfristig ein Ziel. Priorität hat angesichts beschränkter Mittel aus unserer Sicht der qualitative und quantitative Ausbau der Betreuungsangebote. Im Sinne der Einkommens- und Bedarfsorientierung brauchen wir zunächst eine Gebührenfreiheit für niedrige Einkommensgruppen und eine sozialverträgliche Staffelung der Beiträge.

 

Ein Ausbau der Betreuungsangebote, insbesondere im Unter-3-jährigen Bereich, ist nicht nur vor dem Hintergrund einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, sondern auch im Sinne der Kinder, um sie so früh wie möglich zu fördern und ihnen das Aufwachsen mit anderen Kindern zu ermöglichen.

 

In der Bildungsdiskussion wird immer wieder eine optimale Förderung, gerade auch von benachteiligten Kindern angemahnt, und die Themen Sprachförderung und Sprachentwicklung bilden die zentralen Punkte in der Integrationsdebatte. Sowohl Sprachbildungs- als auch Förderinhalte werden am besten durch ein breites Spektrum von sprachdidaktischen und -pädagogischen Methoden schon im frühen Kindesalter umgesetzt. Dazu braucht es vernünftige Rahmenbedingungen: gut ausgestattete Kitas, gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher und ein abgestimmtes Zusammenspiel zwischen Eltern, Kita-Mitarbeitern und Expertinnen und Experten von außen.

 

Den Betreuungseinrichtungen kommt für den Bereich der Integration eine zentrale Bedeutung zu. Sie müssen zum einen selbst ein niedrigschwelliges Angebot sein, also eines dass man ohne hohe Hürden in Anspruch nehmen kann. Sie können in der Weiterentwicklung aber auch zu niedrigschwelligen Drehscheiben für andere Unterstützungs- und Beratungsangebote und für Familienunterstützende Dienstleistungen werden.

 

Diese Funktion erhält auch vor der kürzlich wieder aufgeflammten Diskussion über den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung eine enorme Bedeutung. Das beste Frühwarnsystem besteht in einer frühen Förderung der Kinder.

 

Unser Verband hat gemeinsam mit dem Kinderschutzbund im April dieses Jahres unter dem Titel „Wir können handeln…“ ein Programm zum Schutz vor Vernachlässigung und Gewalt gegen Kinder vorgestellt und deutlich gemacht, dass Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung mehr Unterstützung benötigen, ehe sich Probleme zu Krisen verschärfen. Dazu braucht es neben einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter-3-Jährige noch anderer konkreter Maßnahmen:

 

Die Infrastruktur für einen präventiven Kinderschutz muss verbessert werden. Familien unterstützende Angebote und Leistungen der Jugendhilfe müssen ausgebaut und finanziell abgesichert werden. Sie müssen an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen orientiert und leicht erreichbar sein.

 

Wir haben außerdem gefordert, die Leistungen von Hebammen und Geburtsvorbereiterinnen als Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen festzuschreiben. Sie müssen während des gesamten ersten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden können.

 

Außerdem muss das Recht von Kindern auf Gesundheit durch ein Recht auf ärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder gestärkt werden. Erziehungsberechtigte sind zu verpflichten, diese Untersuchungen wahrzunehmen.

 

Über den Aufbau entsprechender Netzwerke haben die Kommunen dafür Sorge zu tragen, dass ihre Jugendämter frühzeitig von anderen Institutionen unterrichtet werden, wenn Anzeichen von Gewalt und Vernachlässigung vorliegen. Wenn bei Kinderärzten, in Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern Anzeichen auf eine Gefährdung von Kindern vorliegen, muss gewährleistet sein, dass diese auch zuverlässig weitergeleitet und in konkrete Hilfe umgesetzt werden. Diese Vernetzung und Unterstützung muss institutionalisiert werden.

 

Und schließlich müssen die Maßnahmen zur Familienbildung über Landesausführungsgesetze so gestaltet werden, dass sie den modernen Entwicklungen der Familienbildung gerecht werden und auch bildungsferne Eltern ansprechen.

 

 

Über die Notwendigkeit niedrigschwelliger Angebote und die Öffnung von Einrichtungen hin zu Stadtteilzentren und Mehrgenerationenhäusern werden wir heute Nachmittag ja noch mehr hören. Aus Sicht des PARITÄTISCHEN wird sich der Erfolg der Mehrgenerationenhäuser auch daran messen lassen müssen, inwiefern es gelingt, gerade auch benachteiligte und sozial schwache Familien und Familien mit Migrationshintergrund zu erreichen. Mehrgenerationenhäuser bieten die Chance durch ihre Angebote auch eine wichtige integrierende Funktion wahrzunehmen.

 

Daher ist schon bei der Auswahl darauf zu achten, dass insbesondere auch Häuser in sozialen Brennpunkten eine Förderung erhalten. Der Erfolg der Early-Excellence-Center in Großbritannien rührt ja vor allem daher, dass sie sich insbesondere der Entwicklungsförderung von Kindern sozial benachteiligter und belasteter Familien verstärkt angenommen haben.

 

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

Es ist eine fast unlösbare Aufgabe für Staat und Politik, auf ein durch so viele Komponenten beeinflusstes Phänomen wie die Geburtenrate einzuwirken.

Und angesichts der Tatsache, dass Umfragen zufolge die meisten Menschen auf die Frage, warum sie keine Kinder bekommen, immer noch antworten: „Weil ich den richtigen Partner oder die richtige Partnerin noch nicht gefunden habe!“, möchte ich mir auch gar nicht ausmalen, auf was für Ideen die Politik kommen könnte, um dieses Problem zu lösen.

 

Staat und Politik, die Länder, die Kommunen und die Zivilgesellschaft können aber eines sehr wohl gemeinsam tun:

Sie können Rahmenbedingungen für eine kinderfreundliche Gesellschaft schaffen.

Hierfür ist die freie Wohlfahrtspflege und ist der PARITÄTISCHE ein unverzichtbarer Partner. Kinder- und Familienfreundlichkeit wird vor Ort entwickelt und wird auch vor Ort spürbar. Natürlich ist es für Familien gut zu hören, das die Spitzen der Gesellschaft in allen Bereichen mittlerweile bekunden, Familienpolitik sei mehr als „Gedöns“, wirklich erfahrbar aber wird Familienfreundlichkeit durch die konkreten Angebote, durch Netzwerke, Selbsthilfegruppen, Einrichtungen und soziale Dienste in den Stadteilen und Kommunen vor Ort.

 

Vielen Dank!

 

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