Frühe Hilfen

BMFSFJ, Ref. 511, Arbeitsgruppe frühe Hilfen/Frühwarnsysteme 16. August 2006

Frühe Hilfen für Eltern und Kinder

und soziale Frühwarnsysteme

– Aktionsprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

zum Schutz von Kleinkindern, zur Früherkennung von Risiken und Gefährdungen und zur

Implementierung effektiver Hilfesysteme –

I. Anlass und Anknüpfungspunkte

1. Koalitionsvertrag

2. Aktivitäten der Länder

3. Diskussion um (verpflichtende) Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

4. Bedeutung der frühen Hilfen

5. Ansatzpunkte im Kontext der Geburt

6. Verantwortung im Gesundheitssystem und in der Jugendhilfe

II. Bestandsanalyse und Handlungsbedarf

1. Soziale Frühwarnsysteme

2. Elternkurse / Elterntrainings

3. Folgerungen für das Aktionsprogramm

4. Bedeutung verbesserter Kooperationsstrukturen

III. Zielsetzung und Anforderungen

1. Gesamtziel

2. Funktion eines Frühwarnsystems

3. Anforderungen an ein soziales Frühwarnsystem

3.1 Zugang zur Zielgruppe finden

3.2 Risiken erkennen

3.3 Familien motivieren

3.4 Passgenaue Hilfen entwickeln

3.5 Monitoring

3.6 Modellkompetenz im Regelsystem implementieren

IV. Maßnahmen und Instrumente

1. Modellprojekte und Evaluationsstudien

1.1 Prävention durch Frühe Förderung – Modellversuch zur Prävention von Krankheit,

Armut und Kriminalität für Kinder aus benachteiligten Familien

1.2 Weitere Modellprojekte

1.3 Evaluationsstudien

1.4 Untersuchung zur systematischen Fehleranalyse

1.5 Systeme im Ausland

2. Kompetenzzentrum

2.1 Erfahrungstransfer zwischen den Modellprojekten

2.2 Informations - und Erfahrungstransfer in die Fachpraxis und in das Regelsystem

2.3 Öffentlichkeitsarbeit

3. Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens

3.1 Prävention

3.2 Harmonisierung der Leistungssysteme und Entwicklung von Kooperationsstrukturen

3.3 Datenübermittlung und Datenschutz

4. Begleitende Maßnahmen zur Beförderung des Aktionsprogramms

4.1 Fachliche und politische Kommunikation

4.2 Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

4.3 Kooperation mit dem Informationszentrum Kindesvernachlässigung/ Kindesmisshandlung (IKK)

4.4 Kooperation mit anderen Programmen und Projekten

4.5 Forschung

4.6 Multiprofessioneller Expertenpool

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I. Anlass und Anknüpfungspunkte

1. Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag haben die die Bundesregierung tragenden Koalitionsfraktionen vereinbart, im

Rahmen eines Projekts von frühen Hilfen für gefährdete Kinder „soziale Frühwarnsysteme“ durch die

„Verzahnung gesundheitsbezogener Leistungen und Jugendhilfeleistungen sowie zivilgesellschaftlichem

Engagement“ zu entwickeln, um den Schutzauftrag der staatlichen Gemeinschaft zu

verstärken. Ziel ist es, den Schutz von Kindern aus besonders belasteten Familien vor Vernachlässigung

und Misshandlung insbesondere durch die Stärkung der Erziehungskompetenz ihrer Eltern zu

verbessern. Für die Umsetzung des Projektes der frühen Hilfen für gefährdete Kinder stellt der Bund

in den nächsten fünf Jahren (2006 - 2010) 10 Mio. Euro bereit. Er wird verschiedene bundesweite

Modellprogramme initiieren, fördern, begleiten und evaluieren sowie ein Kompetenzzentrum

einrichten, das die Umsetzung entsprechender Programme in den Ländern und Kommunen anregt

und den Erfahrungstransfer sicherstellt.

Dazu ist neben der Stärkung der Eigenverantwortung der Eltern eine stärkere staatliche Mitverantwortung

für das Aufwachsen in der frühen Kindheit geboten. Das Interesse und das Recht des

Kindes auf positive Entwicklungs- und Aufwuchsbedingungen ist verstärkt in den Blick zu nehmen.

2. Aktivitäten der Länder

In Ländern und Kommunen existiert bereits eine Vielzahl von unterschiedlichen Modellen und

Projekten, an deren Erfahrungen angeknüpft werden kann. Die Projekte sind allerdings häufig auf

den Kontext lokaler Bedingungen begrenzt.

Die Jugendministerkonferenz hat in ihrem Beschluss vom 18./19. Mai 2006 darauf hingewiesen, dass

in einer guten Zusammenarbeit und stärkeren Vernetzung zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen

besondere Chancen für konkrete Verbesserungen insbesondere der Gesundheitsförderung

von Kindern und Jugendlichen liegen. Die Gesundheitsministerkonferenz hat einen gleich lautenden

Beschluss gefasst. Den Beschlüssen liegt ein detaillierter Bericht mit zahlreichen Empfehlungen für

eine verbesserte Fachpraxis einschließlich der besseren Erreichbarkeit von Familien in belasteten

Lebenslagen („Risikofamilien“) zugrunde, den eine ressortübergreifende Länderarbeitsgruppe erstellt

hat.

In dem ebenfalls am 18./19.05.2006 in Hamburg gefassten Beschluss der Jugendministerkonferenz

„Familien stärken – Kinder schützen“ wird das Programm des Bundes zum Ausbau früher Hilfen

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begrüßt. Der Beschluss regt eine Evaluation der unterschiedlichen Projekte und Programme in den

Ländern nach gemeinsamen Erfolgskriterien an.

3. Diskussion um (verpflichtende) Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

Angesichts einer Reihe gravierender Fälle von Kindesvernachlässigung, zum Teil mit Todesfolge, die

in den vergangenen Monaten bekannt wurden, ist die öffentliche Diskussion um eine gesetzliche

Verpflichtung zur Teilnahme an den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U 1 bis

U 9) entbrannt. Hamburg hat zum besseren Schutz von Kindern vor Gefährdungen durch

Vernachlässigung und Gewalt einen Entschließungsantrag in den Bundesrat für eine höhere

Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen eingebracht (BR-Drs. 56/06 vom 25.1.2006).

Eine modifizierte Beschlussempfehlung des Hamburger Antrags wurde Anfang Mai 2006 in den

Ausschüssen des Bundesrats einstimmig verabschiedet. Sie hat das Ziel, die Teilnahmequote an den

Früherkennungsuntersuchungen und deren Verbindlichkeit zu steigern, spezifische Untersuchungsinhalte

in Bezug auf Vernachlässigung und Misshandlung aufzunehmen, die Untersuchungsintervalle

neu zu bestimmen und die Informationen über die Nichtteilnahme an den Untersuchungen zu nutzen,

um das Kindeswohl besser zu schützen. Der Antrag wird im Herbst 2006 im Deutschen Bundestag

beraten.

Die Früherkennungsuntersuchungen genießen eine hohe Akzeptanz. 95% der Eltern stellen ihr Kind

im ersten Lebensjahr dem Kinderarzt vor, in den Folgejahren nimmt die Quote ab. Es muss

angenommen werden, dass gerade in der kleinen Gruppe der Nichtteilnehmer mögliche

Risikopotenziale gehäuft vorkommen. Gleichwohl sind sich Fachleute darin einig, dass ärztliche

Früherkennungsuntersuchungen zwar einen wichtigen Standard zur gesunden Entwicklung von

Kindern darstellen, für sich alleine aber nicht geeignet erscheinen, Vernachlässigung und Gewalt im

familialen Kontext zuverlässig zu erkennen und zu unterbinden.

Insofern müssen unabhängig vom Ergebnis der Diskussion um eine stärkere Verbindlichkeit der

Früherkennungsuntersuchungen Maßnahmen zu einem besseren Schutz von Kindern vor

Gefährdungen insbesondere in den ersten Lebensjahren entwickelt werden, die stärker auf eine

aufsuchende Struktur ausgerichtet sind und das natürliche Interesse vom Müttern an Rat und

Unterstützung während der Schwangerschaft und nach der Geburt nutzen.

4. Bedeutung der frühen Hilfen

Frühe Hilfen (für Eltern und Kinder) sind in doppeltem Sinn von entscheidender Bedeutung: Hilfen

müssen frühzeitig ansetzen, damit Gefährdungsrisiken rechtzeitig erkannt werden und Schädigungen

gar nicht erst entstehen (Prävention), und sie müssen bereits im frühen Lebensalter (ggf. bereits

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während der Schwangerschaft) einsetzen, weil Säuglinge und Kleinkinder einerseits besonders

verletzlich sind und besonders häufig von Vernachlässigung und Misshandlung betroffen sind.

Andererseits besteht damit die Chance, Entwicklungen von Anfang an günstig zu beeinflussen und zu

verhindern, dass sich Entwicklungsrisiken verfestigen.

Gesicherte entwicklungspsychologische Forschungsergebnisse zeigen, dass die erste

Entwicklungsphase ab der Geburt von prägender Bedeutung für das gesamte weitere Leben (von der

Kindheit bis ins Erwachsenenalter) ist. Die Forschung zeigt auch, dass eine Reihe von Risiken für die

kindliche Entwicklung bereits während der Schwangerschaft erkannt werden können. Das

Aktionsprogramm nimmt daher insbesondere die ersten drei Lebensjahre von Kindern von der

vorgeburtlichen Entwicklung bis zur frühen Kindheit in den Blick.

Auf diese Weise ist es möglich

- die Voraussetzungen für eine tragfähige Eltern-Kind-Beziehung herzustellen,

- Risiken und Gefährdungen zu erkennen,

- durch wirksame Programme und unterstützende Hilfen Fehlentwicklungen vorzubeugen.

Dadurch wird eine stabile Grundlage für die gesunde körperliche, psychische, kognitive und soziale

Entwicklung des Kindes geschaffen.

Frühe Hilfen, die Fehlentwicklungen verhindern, sind insbesondere auch für die langfristigen

Perspektiven und die Lebensbewährung junger Menschen von Bedeutung. Forschungsergebnisse

belegen, dass Lern- und Bildungsdefizite, dissoziales Verhalten, kriminelle Karrieren, Drogenmissbrauch

oder auch die Neigung zu schweren Erkrankungen bereits im frühen Kindesalter mit

geprägt werden. Die für solche Fehlentwicklungen aufzuwendenden finanziellen Mittel sind auch ein

bedeutender wirtschaftlicher Faktor, der Investitionen in die frühe Kindheit auch ökonomisch lohnend

erscheinen lässt.

5. Ansatzpunkte im Kontext der Geburt

Zentrale Voraussetzung für die Einleitung von Hilfen ist das frühe Erkennen von Risiken. Dies ist

gebunden an die Erreichbarkeit der Eltern. Hier besteht insbesondere in der Schwangerschaft und

um die Geburt herum der nahezu lückenlosen Zugang durch das Gesundheitssystem (Gynäkologen,

Schwangerschaftsberatungsstellen, Hebammen, Geburtskliniken, Kinderkliniken, Sozialpädiatrische

Zentren, Kinder- und Jugendärzte). Dabei steht zunächst die Betreuung und Versorgung der

Schwangeren, die Vorbereitung auf die Geburt sowie anschließend die Anleitung zur Säuglingspflege

im Vordergrund. Eine in diesem medizinischen Kontext etablierte Risikoabklärung, die auch soziale

und psychosoziale Risiken beinhalten kann, wird nicht als diskriminierend empfunden. Darüber

hinaus zeigt die Erfahrung, dass Eltern – besonders beim ersten Kind – in dem Zeitfenster um die

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Geburt herum besonders aufgeschlossen für Hinweise, Empfehlungen und Hilfeangebote bezüglich

der gesunden Entwicklung und des Schutzes vor Gefährdungen für ihr Kind sind.

6. Verantwortung im Gesundheitssystem und in der Jugendhilfe

Das Gesundheitssystem hat um die Geburt herum Zugang zu nahezu allen Eltern und Kindern und

gewährleistet die medizinische Versorgung und Risikoerkennung. Zur Erkennung psychosozialer

Risiken, zur Abklärung des sich daraus ergebenden Hilfebedarfs und zur Bereitstellung geeigneter

Hilfen sollten darüber hinaus Kompetenzen der Jugendhilfe einbezogen werden. Zur Sicherung des

Kindeswohls in physischer, psychischer und sozialer Hinsicht müssen Gesundheitssystem und

Jugendhilfe deshalb eng kooperieren und ihre Strukturen systematisch verzahnen.

Für die erfolgreiche Umsetzung des Aktionsprogramms ist daher eine enge Kooperation von

Gesundheitssystem und Jugendhilfesystem auf allen Ebenen unerlässlich.

II. Bestandsanalyse und Handlungsbedarf

Die Sichtung vorhandener Konzepte und Programme zeigt, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher

Ansätze in Ländern und Kommunen gibt, mit denen Eltern und ihren Kindern eine frühe Förderung

angeboten wird. Zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag formulierten Intentionen wurden zunächst

eine Bestandsanalyse durchgeführt und die verschiedenen Ansätze und Konzepte anhand

bestimmter Kriterien systematisiert und ausgewertet. Darauf bauen Zielrichtung und Schwerpunkte

des Aktionsprogramms auf.

Die gesichteten Modelle lassen sich unterteilen in

· eine Gruppe von Frühwarnsystemen sowie

· eine Gruppe von Modellen, die als Elternkurse oder Elterntraining bezeichnet werden können.

1. Soziale Frühwarnsysteme

Eine Fokussierung auf belastete Zielgruppen setzt ein systematisches Erkennen relevanter

Risikofaktoren auf der Grundlage eines möglichst umfassenden Zugangs voraus. Ansätze, die diese

Module beinhalten, sind als Frühwarnsysteme im engeren Sinne zu bezeichnen. Sie haben zum Ziel,

Risiken, die im weiteren Verlauf zu einer Gefährdung der kindlichen Entwicklung führen können,

möglichst früh zu erkennen, um Prävention leisten zu können.

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Zur Überprüfung der Annahme und Eignung der eingerichteten Hilfen werden in der Praxis

verschiedene Ansätze gewählt. Ein eher institutioneller Ansatz setzt auf eine für das Risikomonitoring

eigens eingerichtete Stelle, in der im Einverständnis mit den Eltern Informationen über die

Hilfeprozesse gebündelt und ausgewertet werden. Im Rahmen anderer Projekte ist es Aufgabe

einzelner Helfer, die Familien im Blick zu behalten, die Eignung der Hilfe zu überprüfen sowie

mögliche Risiken zu erkennen und darauf ggf. zu reagieren.

2. Elternkurse / Elterntrainings

Elternkurse, Elternschulen und Elterntrainings haben das Ziel, die elterlichen Kompetenzen zu

stärken. Hinsichtlich ihrer methodischen Ausrichtung können sie eingeteilt werden in Programme, die

hauptsächlich Informationen vermitteln und Eltern edukativ anleiten und in Programme, die auf der

Grundlage einer Interaktionsbeobachtung elterliches Verhalten durch direktes Feedback verändern

möchten. Durch die zugrunde liegenden bindungstheoretischen Ansätze soll die elterliche Feinfühligkeit

verbessert und damit die Chance auf eine sichere Bindungsqualität beim Kind erhöht werden.

Weiterhin ist eine Unterscheidung hinsichtlich der Zugangsform zur Zielgruppe möglich und nötig.

Programme mit einer so genannten „Komm-Struktur“ erfordern von der Familie in der Regel das

Aufsuchen eines bestimmten Ortes („center-based“), um an dem Programm teilnehmen zu können.

Andere Angebote sind auch in einer aufsuchenden Form („home-visiting“) umsetzbar und verfügen

damit über eine so genannte „Geh-Struktur“.

3. Folgerungen für das Aktionsprogramm

Nur wenige der gesichteten Projekte und Modelle sind darauf ausgerichtet, besonders belastete

Zielgruppen systematisch zu erreichen, Risiken zu erkennen und bedarfsgerechte Hilfen bereitzustellen.

Nur solche Modelle sind geeignet, die Intentionen des Koalitionsvertrags zu erfüllen.

Für die Kategorie der Elternkurse/Elterntrainings gilt, dass der Zugang zur und die Auswahl der

Zielgruppe wenig standardisiert erfolgt und eine lückenlose Erfassung nicht gewährleistet werden

kann. Auch die Begleitung der Familie über die Hilfe hinaus geschieht nicht systematisch. Zur

Erreichung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Intentionen muss der Schwerpunkt des Aktionsprogramms

deshalb auf den Frühwarnsystemen liegen, die umfassende Anforderungen (vgl. III.3) zu

erfüllen haben.

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4. Bedeutung verbesserter Kooperationsstrukturen

Die Bedeutung verbesserter Kooperations- und Kommunikationsstrukturen zwischen Gesundheitsund

Jugendhilfe reicht über soziale Frühwarnsysteme zum Schutz vor Vernachlässigung und Gewalt

hinaus. Die systemübergreifende Kooperation ist essenziell für die Realisierung eines umfassenden

Schutzes der physischen und psychischen Gesundheit von Kindern. Jugendhilfe- und Gesundheitssystem

erreichen jeweils unterschiedliche Eltern und Kinder in unterschiedlichen Lebenslagen. Die

beiden Systeme verfügen über unterschiedliche Kompetenzen, die sich wirksam ergänzen können.

Zahlreiche Problemlagen sind nur durch system- und professionsübergreifende Nutzung der Kompetenzen

und Ressourcen lösbar. Auf der Basis verbindlicher Zusammenarbeit und gemeinsamer Ziele

kann das gesunde Aufwachsen von Kindern in vielfältiger Weise gefördert werden. Unter Einbindung

und Stärkung der elterlichen Ressourcen und Kompetenzen können Aufklärung, Vorsorge und

Früherkennung zu einem geschärften Gesundheitsbewusstsein und einem nachhaltigen

Gesundheitsschutz beitragen.

III. Zielsetzung und Anforderungen

1. Gesamtziel

Das generelle Ziel des Aktionsprogramms ist die Verbesserung des Schutzes von Kindern vor

Gefährdungen durch eine verbesserte primäre Prävention für Eltern und Kinder vom vorgeburtlichen

Alter bis zum Alter von ca. drei Jahren, deren Lebenssituationen durch hohe Belastungen und

vielfältige und/oder schwerwiegende Risiken gekennzeichnet ist („Kinder auf der Schattenseite des

Lebens“). Zu bevorzugen ist dabei ein breit angelegtes Programm, das allen Kleinkindern zu Gute

kommt, das Diskriminierungen vermeidet und dadurch den Zugang zu Familien in belasteten

Lebenslagen erleichtert.

Das Ziel des Aktionsprogramms soll durch Entwicklung sozialer Frühwarnsysteme und Stärkung der

Elternkompetenz erreicht werden, um dadurch Interventionen, die zu einer Trennung des Kindes von

den Eltern führen, weitestgehend vermeiden zu können.

Das Programm konzentriert sich auf Kinder bis ca. drei Jahre, weil diese besonders verletzlich sind

und häufig noch nicht von institutionellen Betreuungsangeboten – die eine gewisse Schutzfunktion

beinhalten – profitieren. Ab ca. drei Jahren besuchen die meisten Kinder den Kindergarten, dessen

Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag die gesunde Entwicklung des Kindes sowie die

Abstimmung mit den Eltern einschließt.

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2. Funktion eines Frühwarnsystems

Der Kerngedanke des Frühwarnsystems besteht darin, auf eine Gefährdung nicht erst dann zu

reagieren, wenn sie akut eingetreten ist, sondern bereits im Vorfeld anhand von Risiken und

Warnsignalen das Entstehen einer Gefährdung zu erkennen, um das Eintreten einer akuten

Gefährdungslage abzuwenden oder Schadensfolgen zu mindern. Frühwarnsysteme sind auf dem

Gebiet der Technik (Luftfahrt; Tsunami-Frühwarnsystem) und der Medizin (Vorsorge- bzw.

Früherkennungsuntersuchungen) gebräuchlich, in sozialen Handlungsfeldern noch wenig verbreitet.

Präventive Sozialarbeit stellt in der Regel ein allgemein wirkendes Angebot bereit und ist im

Unterschied zu einem Frühwarnsystem nur selten auf das Erkennen von Risiken ausgerichtet.

Voraussetzungen für ein Frühwarnsystem sind erstens erkennbare Ereignisse, Signale, Merkmale,

Hinweise oder Risiken, die auf das Entstehen einer Gefährdungslage hindeuten oder charakteristisch

in deren Vorfeld auftreten (z. B. kann vor einem Waldbrand gewöhnlich Rauch beobachtet werden).

Zweitens müssen Handlungsoptionen zur Verfügung stehen, um das Eskalieren der Gefährdungslage

rechtzeitig abzuwenden oder Vorkehrungen zur Schadensminderung zu treffen.

Auf dem Gebiet der Kindesvernachlässigung und der Gewalt gegen Kinder belegen Fallanalysen und

empirische Studien, dass bestimmte Risiken (vgl. 3.2) diese Form der Kindeswohlgefährdung

begünstigen bzw. typischerweise in deren Vorfeld auftreten. Insbesondere die Häufung mehrerer

Risikofaktoren erhöht das Gefährdungspotenzial sprunghaft und kann als deutliches Warnsignal

gewertet werden. Dieses Wissen kann zur Entwicklung eines sozialen Frühwarnsystems und zur

zielgerichteten Anwendung vorhandener Hilfestrukturen genutzt werden (erkennen – warnen –

helfen).

3. Anforderungen an ein soziales Frühwarnsystem

Ein leistungsfähiges soziales Frühwarnsystem mit wirksamen Hilfen darf sich nicht auf einzelne

Phasen beschränken, sondern muss umfassende Anforderungen erfüllen. Zur Realisierung des

Gesamtziels müssen die essenziellen Teilziele in Form folgender Module umgesetzt werden.

3.1 Zugang zur Zielgruppe finden

Entscheidend ist ein systematischer und umfassender Zugang zu Familien möglichst bereits während

der Schwangerschaft oder im Geburtskontext. Dieser kann über Gynäkologen, Schwangerschaftsberatungsstellen,

Geburts- und Kinderkliniken, Hebammen oder niedergelassene Kinderärzte einer

Region erfolgen, aber auch durch eine Sensibilisierung der (Berufs-)Schulen, Kindertageseinrichtungen

und des sozialen Umfelds der Familie (z. B. Nachbarn) eröffnet werden. Familien9

hebammen können bei der Erschließung des Zugangs und bei der Betreuung der Schwangeren und

jungen Mütter eine wichtige Rolle spielen. Die Erfahrungen, die in verschiedenen regionalen

Projekten mit Familienhebammen gemacht wurden, sollen ausgewertet werden. Entscheidend ist,

dass regelmäßig auch besonders belastete Familien, sehr junge Eltern und Familien mit geringer

sozialer Integration in das Gemeinwesen, mit geringem Bildungsstand oder mit Migrationshintergrund

erreicht werden.

3.2 Risiken erkennen

Zielgruppe früher Hilfen und sozialer Frühwarnsysteme sind Familien, bei denen infolge hoher

Belastungen und vielfältiger und/oder schwerwiegender Risiken ein erhebliches Gefährdungspotenzial

für das Kindeswohl besteht. Die Einschätzung des Gefährdungspotenzials als Grundlage

präventiver Hilfen setzt voraus, dass möglichst früh (z. B. bereits im Rahmen der ärztlichen

Anamnese in der Geburtsklinik) insbesondere folgende Risikofaktoren erkannt werden:

- Medizinische Risiken (z. B. Frühgeburt, Stoffwechselstörungen). Hier bestehen Risiken im

Hinblick auf einen gesunden Entwicklungsverlauf.

- Frühe Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern (z. B. Regulationsstörungen: Schreibabys) oder

außergewöhnliche Entwicklungsbelastungen (z. B. frühe Misshandlungserfahrungen).

- Proximale (in der Person zentrierte) Risiken (z.B. Traumatisierungen, psychiatrische

Erkrankungen, Suchterkrankungen der Eltern) oder soziale distale (nicht unmittelbar von der

Persönlichkeit ausgehende) Risiken (z. B. sehr junge Mütter, niedriges Bildungsniveau,

Armut, wenig feinfühliges mütterliches Verhalten). Distale Risikofaktoren sind in ihrer Gefahr

geringer als proximale Faktoren zu bewerten. Summieren sich jedoch distale Risiken, so

besteht auch hier ein erhebliches Gefährdungspotenzial.

- unzureichende Wohnbedingungen, Leben in sozialen Brennpunkten, soziale Isolation.

Liegen Hinweise auf Risikofaktoren vor, gilt es, sie mit Hilfe geeigneter Instrumente zu objektivieren

und zu den Belastungen und Ressourcen der betreffenden Familie in Bezug zu setzen. Auf dieser

Grundlage müssen dann eine Bewertung des Gefährdungspotenzials und eine Spezifizierung des

Hilfebedarfs erfolgen. Das Erkennen und die Bewertung der Risikofaktoren erfordert professionelle

Qualifikationen, die im Rahmen eines Frühwarnsystems zu gewährleisten sind.

3.3 Familien motivieren

Nach Feststellung eines Gefährdungspotenzials ist es wichtig, die Familie zu motivieren, ihren

Hilfebedarf zu akzeptieren, Hilfe in Anspruch zu nehmen und im Hilfegeschehen mitzuwirken. Diese

Motivation muss während des gesamten Hilfeprozesses aufrechterhalten bzw. immer wieder

hergestellt werden. Die Fähigkeit zu derartigen Motivationsleistungen muss Bestandteil der

einschlägigen Berufsprofile werden.

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Für den Fall, dass eine Hilfe abgelehnt oder abgebrochen wird und der Schutz des Kindes dadurch in

Frage gestellt wird, sind geeignete Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr einzuleiten (z. B.

Inobhutnahme des Kindes, Anrufung des Familiengerichts).

3.4 Passgenaue Hilfen entwickeln

Passgenaue Hilfen müssen auf den besonderen Bedarf der Familie ausgerichtet sein. Sie sollen an

vorhandenen Ressourcen und Schutzfaktoren anknüpfen und die Resilienz stärken. Je nach der

Bedarfslage im Einzelfall kommen unterschiedliche Hilfen im Hinblick auf Art und Intensität in

Betracht. Denkbar sind Hilfestellungen bei der Säuglingspflege, Vermittlung von Wissen und Informationen

über die Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern, Unterstützung bei der Vermittlung von

Tagesbetreuungsangeboten oder Maßnahmen zur Verbesserung der Eltern-Kind-Interaktion und zur

Stärkung der Eltern-Kind-Bindung bis hin zur sozialpädagogischen Familienhilfe oder Betreuung in

Mutter-Kind-Einrichtungen in Multiproblemlagen und der Bereitstellung von Servicetelefonen für

Fragen und Notfälle.

3.5 Monitoring

Während des Hilfeprozesses müssen die Einschätzungen hinsichtlich der Bedarfslage der Familie

und deren Motivation sowie die Eignung der Hilfe kontinuierlich überprüft werden. Wird festgestellt,

dass die der Hilfegewährung zugrunde liegenden Annahmen nicht zutreffen oder erweist sich die

laufende Hilfeleistung als ungeeignet oder als unzureichend, um den Belastungen und Risiken der

betreffenden Familie wirkungsvoll zu begegnen, oder treten Änderungen in der Lebenssituation der

Familie ein, muss die Hilfe entsprechend modifiziert werden. Entscheidend ist, das Kind und seine

Familie so lange nicht aus den Augen zu verlieren, wie Hilfebedarf besteht, weil die elterliche

Erziehungskompetenz nicht ausreicht bzw. solange andere Betreuungssysteme (z. B. Kindergarten)

nicht einsetzen.

3.6 Modellkompetenz im Regelsystem implementieren

Um das Gesamtziel der Verbesserung des Schutzes von Kindern zu erreichen, müssen diese

Elemente in vorhandene Strukturen der Gesundheitshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe verankert

werden. Es gilt daher, geeignete Kooperationsformen und Finanzierungsmodelle zu entwickeln.

Langfristig kann nur so eine Implementierung der Modellkriterien in die Regelpraxis sichergestellt

werden. Die Aktivitäten im Rahmen des Aktionsprogramms müssen daher insbesondere auch die

Entscheidungsträger auf kommunaler und Landesebene einbeziehen.

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IV. Maßnahmen und Instrumente

Zur Realisierung der im Koalitionsvertrag vorgegebenen und auf Grundlage der Bestands- und

Bedarfsanalyse präzisierten Zielsetzung werden die Aktivitäten und Ressourcen des BMFSFJ auf die

folgenden Maßnahmen und Instrumente konzentriert. Die Ausgestaltung und Umsetzung des

Aktionsprogramms erfolgt in enger Kooperation mit den Ländern und den Kommunalen Spitzenverbänden.

1. Modellprojekte und Evaluationsstudien

Die im Rahmen des Aktionsprogramms zu initiierenden Modellprojekte und Studien sollen und

können nicht die bereits laufenden Aktivitäten in den Ländern „verlängern“ oder gar ersetzen.

Vielmehr sollen sie daran systematisch anknüpfen, offene Fragen und Systemprobleme lösen und

übergreifende Ziele im Hinblick auf die Implementierung in das Regelsystem realisieren. Ziel des

Aktionsprogramms ist nicht, die Vielzahl vorhandener Projekte und Modelle durch weitere

Modellprojekte zu erhöhen, sondern die Auswertung und Zusammenführung vorhandener Ansätze im

Hinblick auf die Verbesserung des Regelsystems.

1.1 „Prävention durch Frühe Förderung – Modellversuch zur Prävention von Krankheit,

Armut und Kriminalität für Kinder aus benachteiligten Familien“ (KFN/Prof. Pfeiffer)

Erprobung des in den Vereinigten Staaten entwickelten und dort erfolgreich evaluierten „Nurse-

Familiy-Partnership“-Ansatzes (Unterstützung bereits während der Schwangerschaft und nach der

Geburt durch qualifizierte Betreuerinnen) in Hannover und einer Reihe weiterer Städte. Das Modell

wird in zwei unterschiedlichen Varianten erprobt: Die eine lehnt sich eng an das amerikanische

Konzept der personellen Kontinuität durch eine beständige Betreuerin vor und nach der Geburt bis

zum zweiten Lebensjahr an, bei der andern Variante übergibt die Hebamme ca. 2 Monate nach der

Geburt die weitere Betreuung an eine Familienhelferin. Das Vorhaben umfasst eine differenzierte

Evaluation und eine Kosten-Nutzen-Analyse. Die Erprobung dieses amerikanischen Modells ist in

Holland bereits angelaufen, weitere europäische Länder haben ebenfalls Interesse signalisiert.

1.2 Weitere Modellprojekte

Ausgeschrieben werden soll ein multizentrisch angelegtes Modellprojekt, das – auf bereits

vorhandenem Wissen und vorliegenden Erfahrungen aufbauend – für die Regelversorgung im

städtischen und im ländlichen Raum geeignete Strukturen und Verfahrensweisen entwickelt und

erprobt.

Der Ausschreibung sollen Kriterien zugrunde gelegt werden, die sich an den Zielen des

Aktionsprogramms orientieren:

- weitestgehend lückenloser Zugang zur Zielgruppe bereits während der Schwangerschaft und um

die Geburt herum,

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- Risikoabklärung, weitere Begleitung und Feststellung des Hilfebedarfs in enger Kooperation von

Gesundheitssystem und Jugendhilfe,

- Übertragbarkeit in die Regelversorgung.

Darüber hinaus können einzelne begrenzte Modellvorhaben gefördert werden, soweit sie einen

wesentlichen Erkenntnisgewinn im Hinblick auf die Ziele des Aktionsprogramms erwarten lassen.

1.3 Evaluationsstudien

In einer ersten empirisch gestützten vergleichenden Untersuchung (Kurzevaluation) werden

bestehende Modelle und Projekte im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen an ein

Frühwarnsystem bewertet. Dadurch werden der in der Praxis erreichte Wissensstand und ungelöste

Fragestellungen ermittelt, um auf dieser Grundlage neue Modellprojekte zielgerichtet und fokussiert

ausschreiben zu können. Ferner soll die Kurzevaluation mit einer Analyse der Stärken und

Schwächen den evaluierten Projekten Hinweise für die Weiterentwicklung ihres Profils liefern.

In weiteren übergreifenden Evaluationsschritten sollen die Modelle im Hinblick auf

Anforderungserfüllung, Leistungsfähigkeit, Wirksamkeit und Kosten-Nutzen-Relation untersucht

werden mit dem Ziel, die Implementierung in das Regelsystem zu unterstützen.

Eine ggf. damit zu verbindende Studie soll die zur Risikoerkennung und –bewertung eingesetzten

Verfahren (wie etwa Screeninginstrumente oder Kinderschutzbögen) prüfen. Ziel ist die Entwicklung

eines leistungsfähigen, zuverlässigen, geprüften und in der Praxis breit einsetzbaren

Instrumentariums.

1.3 Untersuchung zur systematischen Fehleranalyse bei gescheiterter Prävention

Gravierende Fälle von Kindeswohlgefährdung und -verletzung sollen im Hinblick auf die Häufung von

Merkmalen und Ursachen retrospektiv vergleichend analysiert werden. Ziel ist die Erkennung von

Schwachstellen in den Hilfesystemen, den Regelungen und Verfahren zur Unterstützung der

Eigenreflexion des Hilfesystems.

1.4 Systeme im Ausland

Die Versorgungs- und Hilfesysteme, die zugrunde liegenden Präventionsstrategien und deren

Weiterentwicklung in ausgewählten Ländern sollen durch internationalen Fachaustausch und im

Rahmen von Expertisen gesichtet und hinsichtlich möglicher Anregungen zur Weiterentwicklung der

Strukturen in Deutschland untersucht werden.

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2. Kompetenzzentrum

Im Rahmen des Aktionsprogramms soll ein multiprofessionelles Kompetenzzentrum eingerichtet

werden, das Fachkompetenz aus der Jugendhilfe und aus dem Gesundheitswesen zusammenführt.

Es fungiert als Drehscheibe zwischen Wissenschaft, Modellstandorten und Fachpraxis und informiert

in Kooperation mit einer Medienagentur die Öffentlichkeit über die Bedeutung der ersten Lebensjahre

und die Ziele und Ergebnisse des Aktionsprogramms.

2.1 Erfahrungstransfer zwischen den Modellprojekten

Das Kompetenzzentrum organisiert die Plattform, auf der die Erfahrungen der Modellprojekte

ausgetauscht und zusammengeführt werden. Hierzu dienen u. a. Fachtagungen, Workshops und

eine internetgestützte Kommunikationsbasis. Die Plattform dient der gegenseitigen Anregung, der

Identifizierung von Good Practice und der Weiterentwicklung der Modellprofile im Hinblick auf die

Implementierung in das Regelsystem. Die Anforderungen an die Qualität von Frühwarnsystemen und

Maßnahmen zur Sicherung der Qualität können anhand der Evaluationsergebnisse schrittweise

erarbeitet werden.

Ferner können auf dieser Plattform Erfahrungen aus anderen europäischen und außereuropäischen

Ländern und aus der internationalen Forschung in die Entwicklung früher Hilfen und sozialer

Frühwarnsysteme in Deutschland eingespeist und der internationale Erfahrungsaustausch organisiert

werden.

2.2 Informations- und Erfahrungstransfer in die Fachpraxis und in das Regelsystem

Das Kompetenzzentrum baut die professionsübergreifende Informationsbasis auf, um die

Erfahrungen und Ergebnisse der Modellprojekte für die Fachpraxis aufzubereiten und bereitzustellen,

damit sie in das Regelsystem implementiert werden können. Zur Verbreitung der Ergebnisse dienen

schriftliche Materialien, bundeszentrale und regionale Informationsveranstaltungen und

Fachtagungen sowie eine schrittweise auszubauende Internetsite.

Das Kompetenzzentrum informiert und berät auf Anfrage die Fachpraxis im Jugendhilfe- und

Gesundheitssystem. Dies umfasst u. a. Hinweise zu Zielgruppen, Einsatzfeldern, Voraussetzungen

und Leistungsfähigkeit vorhandener Programme sowie Anforderungen an die Qualität und deren

Sicherung. Das Kompetenzzentrum benennt auf Anforderung Referentinnen/Referenten für regionale

Fachtagungen und Workshops und Expertinnen/Experten für die Beratung vor Ort.

2.3 Öffentlichkeitsarbeit

Das Aufgabenprofil des Kompetenzzentrums beinhaltet neben der Organisation der fachlichen

Kommunikation auch Maßnahmen zur öffentlichen Kommunikation (z. B. durch eine begleitende

Kampagne), die in Kooperation mit einer Medienagentur konzipiert und umgesetzt werden. Die

Zivilgesellschaft soll hinsichtlich der Bedeutung der frühen Kindheit, des erforderlichen Schutzes von

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Kindern und der gesamtgesellschaftlichen Mitverantwortung sensibilisiert werden. Botschaften der

Kommunikation können sein:

- Bedeutung der frühen Kindheit für ein gesundes Aufwachsen,

- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Warnsignale und mögliche Risiken,

- Handlungsempfehlungen und Ansprechpartner nennen,

- Notwendigkeit professioneller Hilfe darstellen,

- Bedeutung, Ziele und Ergebnisse des Aktionsprogramms,

- Angebote und Leistungsspektrum des Kompetenzzentrums.

3. Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens

In der vergangenen Legislaturperiode wurde durch die Neuregelung des § 8a SGB VIII ein

Schwerpunkt bei der Ausgestaltung des Verfahrens zur Abwendung einer unmittelbar drohenden

Kindeswohlgefährdung gesetzt. Das Aktionsprogramm richtet die Aufmerksamkeit nunmehr präventiv

auf Verfahren zur frühzeitigen Erkennung von Risikofaktoren, um Gefährdungssituationen möglichst

gar nicht erst entstehen zu lassen. Es gilt daher, das rechtliche Instrumentarium daraufhin zu

überprüfen und ggf. Änderungen der rechtlichen Vorgaben zu entwickeln. Im Hinblick auf die

Schlüsselstellung des Gesundheitssystems für präventive Ansätze rund um die Geburt ist neben der

Kinder- und Jugendhilfe insbesondere das komplexe Feld des Gesundheitssystems in den Blick zu

nehmen. Zu beachten ist hierbei, dass dessen Rechtsgrundlagen weitgehend auf Landesebene

geregelt werden. Dem Bund steht nur die Gesetzgebungskompetenz für die gesetzliche

Krankenversicherung zu. Eine Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen kann daher nur gemeinsam

mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), den Krankenkassen und den Ländern erfolgen.

3.1 Prävention

In Abstimmung mit dem BMG soll geprüft werden, ob die Implementierung früher Hilfen und sozialer

Frühwarnsysteme durch eine Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitshilfe im

Präventionsgesetz befördert werden kann. Die Stärkung der gesundheitlichen Prävention, die sich

der Gesetzentwurf zum Ziel setzt, muss sich sowohl auf die schwangere Frau und Mutter als auch

das Kind vor und nach der Geburt beziehen. Beratung und Aufbau entsprechender Elternkompetenzen

versprechen besonders nachhaltige Wirkungen im Hinblick auf die Entwicklung der

Kinder und die Verhütung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen. Deshalb ist der

Maßnahmenkatalog des § 3 des Gesetzentwurfs daraufhin zu prüfen, ob er Schwangerschaft und

Geburt sowie die ersten Jahre nach der Geburt des Kindes ausreichend in den Blick nimmt.

Besonderes Augenmerk ist dabei auf Maßnahmen der Gesundheitsförderung (§ 2 Nr.4 des Entwurfs)

zu richten, die in Lebenswelten wie z.B. im Stadtteil oder im Zusammenhang mit Bildungsangeboten

(Kindertagesstätten, Eltern-Kind-Zentren) erbracht werden.

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Korrespondierend dazu ist zu prüfen, ob und inwieweit gesundheitliche Prävention nicht auch explizit

zur Aufgabe von Eltern- und Familienbildung (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) sowie des

Förderungsauftrags in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (§ 22 Abs. 3 SGB VIII) in der

Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe gemacht werden kann.

3.2 Harmonisierung der Leistungssysteme und Entwicklung von

Kooperationsstrukturen

Im Hinblick auf die zu gewährenden Leistungen sind spezifische Leistungskombinationen zu

entwickeln, die Leistungen aus dem Gesundheitssystem mit solchen der Kinder- und Jugendhilfe

wirkungsvoll verzahnen. Dazu müssen sich die beiden Systeme stärker zueinander hin öffnen sowie

spezifische Formen der Kooperation und der Finanzierung entwickeln. Dabei ist zu prüfen, ob die

Aufgaben- bzw. Leistungskataloge der einzelnen Systeme Lücken aufweisen, die im Hinblick auf

frühe Hilfen zu schließen sind.

3.3 Datenübermittlung und Datenschutz

Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit eines Frühwarnsystems ist die Erfassung und Übermittlung

von Informationen bzw. Daten. Gerade bei einem systemübergreifenden Ansatz, der

Gesundheitshilfe und Jugendhilfe vernetzt, bestehen hohe Anforderungen an die praxisgerechte

Ausgestaltung der Befugnisse und Verpflichtungen zur Datenweitergabe und an den Datenschutz.

Diese setzen grundsätzlich die Zustimmung der betroffenen Personen voraus. Der Vertrauensschutz

(Schweigepflicht) gehört zu den zentralen fachlichen Standards des Gesundheitssystems und der

Kinder- und Jugendhilfe. Er ist die Voraussetzung dafür, dass sich Menschen in Konfliktsituationen

öffnen und mit ihnen zusammen die passgerechten Hilfen entwickelt und erbracht werden können.

Andererseits kann der effektive Kindesschutz – etwa bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung

– auch die Erhebung von Daten bei Dritten oder deren Weitergabe ohne Zustimmung der

Eltern erfordern. Die (datenschutz)rechtlichen Bestimmungen sind daraufhin zu prüfen, ob sie diesen

Anforderungen gerecht werden.

4. Begleitende Maßnahmen zur Beförderung des Aktionsprogramms

4.1 Fachliche und politische Kommunikation

Zentrale Kompetenzen, Zuständigkeiten und Zugangswege in diesem Handlungsfeld liegen vorrangig

im Gesundheitssystem. Die Verantwortung für die Leistungsstrukturen und Hilfeangebote in der

örtlichen Regelversorgung liegt – im Gesundheits- und im Jugendhilfesystem – weitgehend auf der

Ebene der Länder und Kommunen. Das BMFSFJ wird die Umsetzung des Aktionsprogramms

deshalb durch kontinuierliche Abstimmung mit anderen Ressorts, mit Ländern und Kommunalen

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Spitzenverbänden, Wohlfahrtsverbänden, Fach- und Berufsverbänden und den Krankenkassen auf

der fachlichen und auf der politischen Ebene befördern.

4.2 Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Durch Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) soll die

Umsetzung des Programms durch die dort vorhandene Expertise sowie durch öffentliche und

fachliche Kommunikationsmaßnahmen begleitet werden.

4.3 Kooperation mit dem Informationszentrum Kindesmisshandlung /

Kindesvernachlässigung (IKK)

Das vom BMFSFJ seit mehreren Jahren geförderte und beim DJI angesiedelte „Informationszentrum

Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung“ (IKK) hat durch Mitwirkung bei der Bestandsanalyse

wesentlich zu den Grundlagen des Aktionsprogramms beigetragen. Die dort vorhandene Wissensbasis

und Fachkompetenz soll weiterhin genutzt und kann ggf. in das Aufgabenprofil des

Kompetenzzentrums eingebunden werden.

4.4 Kooperation mit anderen Programmen und Projekten

Das Servicebüro der „Lokalen Bündnisse für Familie“ kann das Thema „Frühe Hilfen für Eltern und

Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ kommunizieren und die beteiligten Städte und Gemeinden

anregen, die Thematik für ihre Kommune aufzugreifen.

Die Programme „Soziale Stadt“ und das „Gesunde-Städte-Netzwerk“ können wichtige Bündnispartner

werden bei der Verbreitung von Botschaften zum gesunden Aufwachsen und zum Kindesschutz. Die

Erfahrungen und Möglichkeiten bei der Erreichung schwieriger Zielgruppen in sozialen Brennpunkten

sollen genutzt werden.

Die auf dem Gebiet des Kinderschutzes, der Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder, der

Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern, der Kindertagesbetreuung, der Mehrgenerationenhäuser

und der Vermeidung von Teenagerschwangerschaften geförderten Maßnahmen sollen

hinsichtlich möglicher Synergien und Kooperationsmöglichkeiten mit diesem Aktionsprogramm

geprüft werden.

4.5 Forschung

In einem gemeinsamen Schreiben haben das Deutsche Jugendinstitut und das Universitätsklinikum

Ulm (Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie) eine Reihe von Projektskizzen zur

Grundlagen- und Systemforschung auf dem Gebiet des Kinderschutzes vorgelegt. Die Vorhaben

verfolgen das Ziel, die in Deutschland vorhandenen Wissensdefizite im Kontext des internationalen

Forschungsstands aufzuarbeiten, Ursachen und Häufungen von Kindeswohlgefährdungen zu

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erforschen sowie Basiswissen zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes zu generieren. Die

Realisierung derartiger Forschungsstudien soll in Kooperation mit dem BMBF und der Deutschen

Forschungsgemeinschaft (DFG) geprüft werden.

4.6 Multiprofessioneller Expertenpool

Wie bereits in der Phase der Konzipierung soll die Umsetzung des Aktionsprogramms durch

beratende Gespräche und Workshops mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachgebiete

aus Wissenschaft und Praxis begleitet werden.