Strategiepapier

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen

Analyse: Wo steht Sachsen in der Entwicklung von Familienbildung?

Auf der Familie als „natürlicher Gemeinschaft“ ruht eine Fülle von Aufgaben und Erwartungen. Sie ist für jedes Kind der erste Bildungsort und hat einen größeren Anteil am formalen Bildungserfolg von Kindern, als deren eigene Fähigkeiten und die Schule.

Eine Gesellschaft, die von kommenden Generationen erwartet, „den Stafettenstab weiter zu tragen“, für die eigene Existenz zu sorgen und an den gesellschaftlichen Entwicklungsaufgaben aktiv teilzunehmen, wird die Familie in ihrer Aufgabe unterstützen. Familienbildung wendet sich an die Eltern und unterstützt damit letztlich die nächste Generation, die Kinder. Sie hat die Aufgabe vor allem auch „bildungsferne“ Eltern zu erreichen. Für die „Bildungsfernen“ gilt in besonderem Maße, dass der Zugang zu Bildung über soziale Kontakte und verlässliche Beziehungen herzustellen ist.

In den letzten 15 Jahren entstand in Sachsen eine vielfältige Landschaft von Familienbildungsangeboten, die Eltern in sehr unterschiedlichen Zusammenhängen erreicht.

Auf der Bundes- und der Landesebene sowie zunehmend auch in den Kommunen besteht derzeit ein großes Interesse an Familienbildung. Sie tritt gleich nach der Kindertagesbetreuung in den Mittelpunkt jugend- und familienpolitischer Aufmerksamkeit.

Die politischen Entscheidungsträger stehen vor der Herausforderung, die Familienbildung stärker in der Fläche für Familien zugänglich und erreichbar zu machen, oder ihre hochgesteckten Erwartungen werden sich nur im geringen Maß erfüllen.

Bewertung: Was soll und kann Familienbildung leisten?

Sachsen hat eine gute konzeptionelle Ausgangsposition für die weitere Entwicklung aber keine flächendeckende Angebotsstruktur an Familienbildung.

Familienbildung kann durch informelle und nicht-formale Bildungsprozesse für die Eltern die Bildungs- und Entwicklungschancen der Kinder verbessern. Die präventive Wirkung ist nicht unmittelbar, sondern im Bildungs- und Persönlichkeitsentwicklungsprozess der aufwachsenden Generation zu erwarten. Die Auswirkungen können im formalen Bildungssystem sowie als verringerter Leistungsbedarf in der Jugendhilfe und im Gesundheitswesen sichtbar werden.

Anteile von Familienbildung können je nach Konzept und Fähigkeiten des Fachpersonals in vielen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens enthalten sein. Dementsprechend ist zu unterscheiden zwischen

  • funktional integrierter Familienbildung zum Beispiel in der Erziehungspartnerschaft in der Kindertagesbetreuung, in der Elternarbeit der Erziehungshilfe und der Schule sowie in der außerschulischen Jugendbildung und
  • den präventiven Familienbildungsangeboten.
  • Das Konzept der Verbindung von Begegnung, Bildung und Beratung in einem familienphasen- und lebenslagenbezogenen Ansatz hat sich bewährt. Der Zugang zur präventiv wirkenden Familienbildung ist für alle Eltern offen und der Lebenssituation der Nutzer entsprechend attraktiv und unkompliziert.
  • Familienbildung muss „die Nutzer dort abholen, wo sie stehen“. Die Vernetzung der Institutionen und die Ergänzung durch aufsuchende Angebote erleichtern den Zugang für bildungsferne Eltern und die Gestaltung von Übergängen im biographischen Bildungsverlauf. Kooperation und Vernetzung ohne ausgewiesene Zeitressourcen bzw. Personalkapazität bleiben ein Wunsch und erlangen wenig kontinuierliche Gestaltungskraft.

    Planung: Wie kann und soll sich Familienbildung bis zum Jahr 2012 entwickeln?

    Familienphasen- und lebenslagenbezogene Familienbildung

    ist ressourcenorientierte Hilfe zur Selbsthilfe;

    ist vor allem ein präventiv wirkendes Angebot mit niedrigschwelligem Zugang;

    will generationenübergreifend familiale und nachbarschaftliche Netzwerke stärken;

    setzt an Familiensituation und Elternbedürfnissen in unterschiedlichen Lebenslagen an;

    ist im Gemeinwesen vernetzt.

    Die örtliche Angebotsplanung und die Koordinierung der Vernetzung in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe schaffen die Voraussetzungen für die Wirkungsentfaltung örtlicher Familienbildungsangebote.

    Das Ziel:

    Name

    Institution

    Bläsner, Norbert

    MdL, FDP-Fraktion

    Brinkel, Wolfgang

    Landesjugendamt

    Dr. Drechsler, Gerd

    Landratsamt Zwickauer Land

    Friedrich, Gabriele

    SOS-Kinderdorf e. V. , Mütterzentrum Zwickau

    Greif, Martina

    Stadtverwaltung Landeshauptstadt Dresden

    Groß, Maria

    PARITÄTISCHER Landesverband Sachsen e. V.

    Gruner, Gabriele

    PARITÄTISCHER Landesverband Sachsen e. V.

    Hänsel, Ralf,

    Landratsamt Meißen

    Herrmann, Elke

    MdL, Fraktion Bündnis 90/Grüne

    Mann, Hartmut

    PARITÄTISCHER Landesverband Sachsen e. V.

    Mannel, Regina

    PARITÄTISCHER Landesverband Sachsen e. V.

    Mosemann, Caterina

    PARITÄTISCHER Landesverband Sachsen e. V.

    Dr. Merker, Katrin

    Kinderland Sachsen e. V.

    Pfeifer, Thomas

    Landratsamt Leipziger Land

    Rabe, Norbert

    Erzgebirgisches Bildungswerk

    Refle, Günter

    Felsenweg-Institut, Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie

    Refle, Margot

    Felsenweg-Institut, Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie

    Schneider, Dietmar

    Landratsamt Sächsische Schweiz

    Dr. Schwarz, Gisela

    MdL, SPD-Fraktion

    Srocke, Christina

    Landratsamt Döbeln

    Standar, Kathrin

    FAIRbund e. V.

    Thiele, Beate

    Landratsamt Riesa-Großenhain

    Voigtländer, Christiane

    Felsenweg-Institut, Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie

    Weißflog, Peter

    Landratsamt Mittweida

    Wenzler, Simone

    Sächsisches Staatsministerium für Soziales

    Wiedemann, Claudia

    Landratsamt Sächsische Schweiz

    Zippel, Christine

    FAB e. V.

    Zscheischler, Angela

    Familieninitiative Radebeul e. V.

    Familienbildung ist als funktionaler Bestandteil in Dienstleistungen des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe und des Sozialwesens integriert. Durch den schrittweisen Aufbau bzw. die Umgestaltung von Angeboten entsteht in jedem Sozialraum ein Familienbildungsangebot von Begegnung, Bildung und Beratung, das für alle Familien zugänglich und erreichbar ist.

    Die Familienbildungsangebote von Begegnung, Beratung und Bildung unterstützen als „Knotenpunkte“ örtlicher Vernetzung die Entwicklung anderer Akteure.

    Das Ziel: Mittelfristig entsteht in jedem Sozialraum ein Zentrum, das den Eltern unterschiedliche Zugänge zu Familienbildung ermöglicht. Die Eltern finden dort Informationen und Zugänge zu den für ihre Familienphase und Lebenslage wichtigen Themen. Zu den Aufgaben dieser Einrichtungen gehören die Koordination und Begleitung der Kooperationsbeziehungen zu den Kindertageseinrichtungen und anderen Angeboten mit funktional integrierter Familienbildung. Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens bieten Zugänge zur Familienbildung an. Die Schulen werden zunehmend aufgeschlossen, die Bildungsleistungen der Schüler durch Zusammenarbeit mit den Eltern unter Einbezug von Familienbildung zu unterstützen.

    Aufsuchende Dienste präventiver Familienbildung können integrierter Bestandteil der örtlich vernetzten Familienbildungsangebote sein.

    Das Ziel: Alle Eltern neu geborener Kinder werden durch eine Geh-Struktur erreicht. Dies ermöglicht den niedrigschwelligen Zugang für Eltern, die Familienbildungsangebote nicht kennen und nicht in eigener Initiative aufsuchen würden. Gleichzeitig informiert sich der öffentliche Träger direkt oder indirekt durch einen beauftragten freien Träger über eine potentiell mögliche Gefährdungssituation für das Kind.

    Mobile Angebote präventiver Familienbildung sind in die Konzepte von „Orten“ der Begegnung, Beratung und Bildung eingebunden.

    Das Ziel: Es werden vor allem nicht mobile, sozial schwache und bildungsferne Eltern erreicht, die ohne die Geh-Struktur den Zugang zu den „Orten“ der Familienbildung nicht finden würden.

    Familienbildungskurse und –veranstaltungen sind Bestandteil der Angebote der Begegnung, Beratung und Bildung. Sie werden als Formen funktional integrierte Bildung auch an anderen für Familien relevanten „Orten“ angeboten.

    Das Ziel: Eltern werden nach einem spezifischen Kurskonzept gebildet und damit zur Reflexion und Veränderung der Beziehungsgestaltung und Erziehungspraxis angeregt.

    1  Wo steht Sachsen heute in der Entwicklung von Familienbildung?

    1.1  Was heißt Familie?

    In einem Positionspapier des PARITÄTISCHEN zum Wandel des Familienverständnisses von 1995 heißt es:

    „Familie bezeichnet für die überwiegende Mehrheit der Menschen unseres Kulturkreises den sozialen Ort, an dem sie ihre existenziellen Erwartungen an Geborgenheit, Liebe und Sexualität zu verwirklichen suchen. Unter Familie wird dabei das auf Dauer angelegte Zusammenleben von mindestens zwei Generationen verstanden. Als gesellschaftliches Leitbild dient die Vorstellung eines gleichberechtigten Zusammenlebens von Partner(inne)n sowie die Achtung des Kindes als eigenständiges Individuum.“

    Auf Familie als „natürlicher Gemeinschaft“ lastet eine Fülle von Aufgaben und Erwartungen. Eltern sollen

    ihre Partnerschaft lebendig erhalten und gleichberechtigt entwickeln,

    Kinder haben, sie emotional und materiell versorgen und zu eigenständigen, verantwortungsvollen, gebildeten Persönlichkeiten erziehen,

    den Familienunterhalt sichern, sich lebenslang bilden und beruflich entwickeln, dem Arbeitsmarkt mobil und leistungsfähig zur Verfügung stehen und Zeit für die Familie haben,

    Eltern im Alter versorgen, sich gesund erhalten und die eigene Altersvorsorge absichern,

    Verantwortung in Nachbarschaft und Gemeinwesen übernehmen.

    Die Ausformungen von Familie sind vielfältig: Kontinuierliche Partnerschaften und Partnerschaften auf Zeit, Ehen und nicht eheliche Lebensgemeinschaften, Einelternfamilien, nach Trennung der Eltern neu zusammengesetzte Familien (mit Kontakt zur neuen Familie des anderen Elternteils), durch berufliche bedingte Abwesenheit des Partners weitgehend allein erziehende Eltern, Familien mit erreichbaren und fernen Großeltern.

     

    1.2  In welchen Lebenslagen befinden sich Familien in Sachsen heute?

    Auf die sozioökonomische Datenlage mit Bezug zur Lebenssituation von Familien wollen wir an dieser Stelle nicht im Einzelnen eingehen. Das ist Sache der konkreten örtlichen Planung. Ansatzweise verweisen wir auf die Einflussfaktoren materieller Ressourcen, Zeitressourcen, besonderer Herausforderungen und Einbindung in Beziehungsnetze:

    Materielle Ressourcen  Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung verweist auf das Problem Kinderarmut mit entsprechenden Folgen für den Alltag in den Familien und die Entwicklungschancen der Kinder. Die Wahrscheinlichkeit von Einkommensarmut, und damit des Angewiesenseins auf staatliche Transferleistungen über das Kindergeld hinaus, steigt mit der Anzahl zu versorgender Kinder. Er ist für Einelternfamilien besonders hoch. 22,4% der Kinder unter 15 Jahren in Sachsen bezogen im Juli 2005 „Sozialgeld“ nach SGB II (DPWV – Gesamtverband e. V.: Zu wenig für zu viele – Kinder und Hartz IV, Seite 12; Berlin 2005). Also lebt fast jedes vierte Kind in einer einkommensschwachen Familie. Aus der Armut von Familien folgen nicht zwingend Probleme mit der elterlichen Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Kinder. Eine Reihe von empirischen Untersuchungen verweist jedoch auf einen hohen Zusammenhang. Sozial schwache Familien sind krisenanfälliger. Sie haben weniger Ressourcen in Form von Geld und Beziehungsnetzen, die Wissen, sozialen Status und Zugänge zu Unterstützungssystemen ermöglichen. Armut ist nicht einfach nur der Mangel an finanziellen Mitteln, um sich materielle Dinge, Dienstleistungen, Zugänge zu Bildung, Gesundheit und eine gesicherte Altersvorsorge kaufen zu können. Arbeitslosigkeit und Armut haben für Kinder oft eine familiäre Normalität zur Folge, die in der zweiten und dritten Generation den Zugang zu Bildung und auskömmlicher Erwerbsarbeit deutlich erschwert. In den Familien, die zu den Verlierern des sozioökonomischen Umbruchs nach der Wende gehören, werden nun die Kinder der dritten Generation geboren.

    Zeitressourcen: Berufstätige Eltern müssen mit ihrer Zeit besonders verantwortlich umgehen. Sie müssen Beruf und Verantwortung für die Familie im Alltag in Übereinstimmung bringen. Lange Wege und ungünstige Öffnungszeiten der Institutionen erschweren ihnen den Zugang zu deren Angeboten. Eltern in der Elternzeit haben einen ausgefüllten Alltag, können jedoch „Zeitfenster“ variabel ausfüllen. Sie sind oft am Kontakt zu anderen Eltern interessiert. Nicht erwerbstätige Eltern können ihre Zeiteinteilung freier gestalten.

    Besondere Problemlagen: Familie ist immer in Bewegung. Sie hat Herausforderungen in der Beziehungsgestaltung, in der Organisation des Alltags und in der Erziehung der Kinder zu bewältigen. Problemlagen, in denen Familien besonderer Unterstützung bedürfen, können aus Krankheit, Behinderung, Entwicklungsproblemen von Kindern, Arbeitslosigkeit, Verschuldung, Beziehungsabbrüchen heraus entstehen. Nach Wahrnehmung von Fachleuten aus der Praxis haben die grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen zu Beginn der 90-iger Jahre nicht nur demographische und volkswirtschaftliche Folgen. Sie haben das Sozialgefüge und die Lebenslagen vieler Familien einschneidend verändert.

    Einbindung in Beziehungsnetze: Jede Familie hat über ihre Mitglieder ein Netzwerk von Beziehungspersonen und wichtigen Institutionen. Verwandte, Nachbarn, Kollegen, Mitschüler, Freunde und Bekannte, der Kinder-/Hausarzt, die Kita oder die Schule können zum Gelingen des Familienlebens beitragen. Sie unterstützen durch nützliche Informationen, persönliche Lebenserfahrung, gegenseitige praktische Unterstützung oder mit ihren Dienstleistungen. Einelternfamilien sind viel stärker auf ihr Netz angewiesen. Ein funktionierendes Beziehungsnetz setzt Ressourcen frei und verbessert die Problemlösungskompetenz in Partnerschaft und Familie. Zur Unterstützung von relativ zurückgezogen lebenden Familien gehört die gezielte Erweiterung des Beziehungsnetzes. Dienstleister, die zum Netz der Familie gehören wollen, müssen zuverlässig zur Verfügung stehen, verlässliche Beziehungen anbieten und aus Sicht der Eltern einen konkreten Nutzen erbringen. Sie müssen vor allem unkompliziert erreichbar sein. Lange Wege und hohe Kosten sind kontraproduktiv.

     

    1.3  Was leistet die Familie zu Beginn des lebenslangen Lernens für die Lebenskompetenz der Kinder?

    Die Familie ist für jedes Kind der erste Bildungsort. Bildung geschieht in der sozialen Interaktion, also im Zusammenleben von Menschen. Viele wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Familie einen größeren Anteil am formalen Bildungserfolg von Kindern hat, als die persönlichen Fähigkeiten der Kindern und die Schule (vgl. Textor: Bildungsfunktion der Familie stärken: Neue Aufgabe der Familienbildung, Kindergärten und Schulen? In Nachrichten Deutscher Verein, Mai 2005, Seite 155 ff.).

    Die Erkenntnisse der Hirnforschung verweisen auf die Bedeutung der Bindungsqualität zwischen den Erwachsenen und dem Kind, die eine wesentliche Voraussetzung für gelingende Selbst-Bildungsprozesse bei Kindern ist. Die Familie als zentraler Ort des Aufwachsens trägt grundlegend dazu bei, wie sich ein Kind sein Bild von der Welt machen kann. Die Art und Weise der Beziehungsgestaltung in den ersten Lebensmonaten und Jahren eines Kindes prägt seine Persönlichkeit, seine kognitiven und emotionalen Fähigkeiten, sein Grundverständnis von Werten und Normen und seine Auffassung, wie Beziehungen zu gestalten sind.

    Auch Umwelteinflüsse und die Beziehungen zu Personen außerhalb der Familie spielen eine wichtige Rolle beim Erwerb von Lebenskompetenzen. Kindertagesbetreuung und Schule können diese Entwicklung ergänzen und unterstützen. Die Hirnforscher zitieren in diesem Zusammenhang das afrikanische Sprichwort: „Um ein Kind gut aufwachsen zu lassen, braucht es ein ganzes Dorf.“ Erleben die Kinder in den ersten Jahren eine anregungsreiche, herausfordernde, aber nicht überfordernde Umwelt so erwerben sie die Fähigkeiten, die im weiteren Lebenslauf folgenden Bildungsangebote besser nutzen zu können.

    Eine Gesellschaft, die von kommenden Generationen ernsthaft erwartet, dass sie „den Stafettenstab weiter tragen“, für die eigene Existenz zu sorgen und an den gesellschaftlichen Entwicklungsaufgaben aktiv teilzunehmen, wird die Familie in ihrer Aufgabe unterstützen. Sie muss die Erziehung in der Familie durch Bildung und Erziehung in öffentlicher Verantwortung ergänzen und bei gravierenden Entwicklungsproblemen im Einzelfall auch (vorübergehend) ersetzen können.

    Familienbildung wendet sich an die Eltern und unterstützt damit letztlich die nächste Generation, die Kinder.

     

    1.4  Wer sind die „Bildungsfernen“?

    Der Begriff der bildungsfernen bzw. bildungsdistanzierten Eltern, die es mit Angeboten der Familienbildung besonders zu erreichen gilt, ist nicht abschließend definiert. Ausdruck von Bildungsferne, als distanzierte bzw. ablehnende Haltung gegenüber der Teilnahme an formalen Bildungsprozessen, kann das Fehlen von formalen Bildungsabschlüssen sein. Es gibt eine hohen Zusammenhang, aber keine völlige Übereinstimmung mit Armut und sozialer Benachteiligung. Wenn Eltern auf Grund individueller, familiärer oder gesellschaftlicher Bedingungen Ausbildungsgängen und Kursen distanziert gegenüber stehen, sollte dies nicht dazu verführen, ihnen generelles Desinteresse am Wissens- und Erfahrungsgewinn zu unterstellen.

    Bildungsfernen Eltern erscheint die Teilnahme zum Beispiel an einem Kurs der Volkshochschule nicht als selbstverständliche Konsequenz, um eine wahrgenommene Wissenslücke zu schließen. Diese Eltern werden informelle Lernprozesse wählen. Sie orientieren sich daran, wie die eigenen Eltern, Freunde und Bekannte oder (mediale) Vorbilder und Autoritäten eine Situation bewerten und handeln. Sie werden lieber Vertrauenspersonen, die sie nicht als unwissend bloß stellen, um Rat fragen als eine für sie negativ besetzte Schulsituation wie einen Elternbildungskurs meiden. Dies kann sich ändern, wenn ihnen in verlässlichen Beziehungen „Brücken gebaut“ werden.

    Eine vordergründige Motivation um an Familienbildungsveranstaltungen teilzunehmen, und das gilt nicht nur für „Bildungsferne“, ist das Bedürfnis nach Austausch, nach sozialem Kontakt mit Menschen in ähnlichen Lebenslagen. Wer Eltern mit Familienbildungsangeboten erreichen will, muss das Interesse an Kontakt und Beziehung konzeptionell aufnehmen.

     

    1.5  Wie hat sich Familienbildung in Sachsen bis heute entwickelt?

    Die wichtigsten in den letzten 15 Jahren entstandenen Angebotsformen sind:

    Begegnung, Bildung und Beratung im Familienzentrum: Die Familienzentren entstanden in den 90-iger Jahren aus lokalen Initiativen. Das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH in Hannover begleitete im Auftrag des BMFSFJ die Modellstandorte Neustrelitz, Annaberg und Radebeul. Die Kernaussagen zum Konzept des „multifunktionalen Familienzentrums“ sind bis heute aktuell.

    Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlich ausgeformten Angebotsprofilen. Die konzeptionellen Kernbestandteile sind der Treff zur generationenübergreifenden Begegnung und Freizeitgestaltung, Familienbildung in Veranstaltungen und Eltern-Kind-Kursen sowie Beratungs- und Dienstleistungen für Familien. Mit der Komm-Struktur der Familienzentren werden ganz unterschiedliche soziale Zielgruppen erreicht. Aufsuchende Dienste sind die Ausnahme.

    Die Angebotsprofile sind auf die Bedürfnisse vor allem von Eltern mit kleinen Kindern ausgerichtet. Im Interesse der mit finanzierenden kreisangehörigen Gemeinden entstanden oft auch Angebote für Senioren. Die Jugendhilfe auf der Ebene der Landkreise/kreisfreien Städte finanzierte bis 2003 lediglich einzelne Angebotsbestandteile.

    Durch die veränderte Förderstrategie des Freistaates wurde der Finanzierungsmix und der konzeptionelle Zuschnitt in Frage gestellt. Die Konzepte waren auf die Bedingungen der Jugendhilfe auszurichten. Der Mehrgenerationenansatz trat in den Hintergrund.

    Eine flächendeckende Versorgung mit Familienzentren ist nicht erreicht. Im Gegenteil, einzelne Landkreise entschieden sich im Zuge reduzierter Jugendhilfeförderung, die Förderung von Familienzentren nicht weiter zu führen.

    Viele Familienzentren sind auf der Suche, wie sie ihr Konzept mit dem Aufbau eines örtlichen Familienbildungsnetzwerks verbinden können. Die größte Hürde ist dabei die oftmals geringe Personalkapazität.

    Offene Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien: Kinder- und Jugendhäuser, die nach einem gemeinwesen- bzw. stadtteilorientierten Ansatz arbeiten, geben Initiativen für (selbst organisierte) Eltern-Kind-Treffs Raum und bieten einzelne Bildungsveranstaltungen auch für Eltern an. Einige Häuser nähern sich im Namen und im Programm dem Profil der Familienzentren an. Sie bieten auch Treff und Begegnung für die Bürger, Eltern-Kind-Treffs und Veranstaltungen der Familienbildung an.

    Selbstorganisierte Eltern-Kind-Treffs: Eltern vor allem von kleinen Kindern nutzen Räume und Möglichkeiten verschiedenster Einrichtungen für ihre Treffs. Diese Form der Selbsthilfe bzw. Selbstorganisation lebt von der familienphasenbezogenen Initiative einzelner Eltern. Manche Initiativen entwickeln Kontinuität durch Vereinsgründung.

    Kindertageseinrichtungen: Mit einem Versorgungsgrad von 98% bei Kindern im Alter von 2,9 Jahren und dem Schuleintritt erreichen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege fast alle Familien in Sachsen mit Kindern in dieser Familienphase (nahezu) unabhängig von deren sozialer Situation.

    Im Rahmen der Erziehungspartnerschaft von Einrichtung und Eltern integrieren sie Familienbildungsangebote und in den Elterngesprächen auch Beratungssequenzen für die Eltern. Einige Träger arbeiten bereits seit Jahren nach diesem Ansatz. Elterninitiativen bieten durch ihre intensive Einbindung von Eltern in die Arbeit des Trägers oftmals sehr gute Voraussetzungen. Durch das Landesmodellprojekt „Familienbildung in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen“ und durch den Sächsischen Bildungsplan gewinnt die Erziehungspartnerschaft weiter an Bedeutung.

    Mit dem Landesmodellprojekt wurde ein neuer Ansatz erprobt, Familienbildung in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen anzubieten. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass dieser Ansatz funktioniert. Die Kita wurde als Ort der Familienbildung erschlossen. Gleichzeitig kam zu einer Weiterentwicklung der Elternarbeit hin zur Erziehungspartnerschaft. Eine Einbindung von Beratungs- und Betreuungsleistungen für Familien mit einem ins Gemeinwesen geöffneten Treff im Sinne der Early-Excellence-Centres stellt bisher noch die Ausnahme dar. In einer zweiten Phase sollen die Ergebnisse und Erfahrungen verstetigt und ausgebaut werden, um so den fachlichen Ansatz zu fundieren. Es wurden neue Modellstandorte ausgewählt, um die Übertragbarkeit des Ansatzes zu erproben. Ziel ist es, ein geeignetes Instrumentarium für eine landesweite Implementierung zu entwickeln, die ab September 2007 umgesetzt werden soll.

    Beratungsstellen: Sie werden aufgesucht, um Informationen, Unterstützung zur Problemlösung, Orientierungs- und Entscheidungshilfe zu erhalten. In der Erziehungsberatung, in der Ehe-, Familie- und Lebensberatung und im Einzelfall auch in der Schwangerschafts- bzw. Schwangerschaftskonfliktberatung sind funktionale Anteile von Familienbildung eingebunden. Einzelne Beratungsstellen bieten Bildungsveranstaltungen für Eltern und Raum für Elternselbsthilfegruppen an. Die abnehmende Finanzierung aus öffentlichen Mitteln führt insgesamt zur Reduzierung von Fachpersonal und Standorten der Erziehungsberatung. Durch Wartezeiten und längere Wege wird die Zugangsschwelle erhöht. Die Zeitressourcen für Familienbildung schwinden zuerst.

    Elterntelefone/Information und Beratung im Internet: Die Elterntelefone als Form der anonymen ehrenamtlich geleisteten Beratung entstanden aufbauend auf die Erfahrungen mit den Kinder- und Jugendtelefonen. Die Sachkosten und die Kosten für die Ausbildung der Berater werden nur noch selten aus öffentlichen Mitteln finanziert.

    Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung bietet eine Beratungsplattform im Internet an, die auch von sächsischen Erziehungsberatungsstellen mit getragen wird.

    Das sächsische Staatsministerium für Soziales hat im Juni 2006 eine Informationsplattform für Familien frei geschaltet.

    Elternkurse/Elternbriefe: Das Kursprogramm „Starke Eltern – starke Kinder“® ist in Sachsen am bekanntesten. Vor allem der Deutsche Kinderschutzbund engagiert sich in der Ausbildung von Kursleitern. PEKIP-Kurse werden ebenfalls vielfach angeboten. Einzelne Akteure der Familienbildung wollen auch andere erprobte Kurse anbieten.

    rsprogramme in ihr Programm integrieren. Familienbildungsveranstaltungen und –kurse sind nicht nur innerhalb der Kinder-, Jugendhilfe verortet. Geburtsvorbereitungskurse, Elternabende an Schulen, Volkshochschulkurse können auch Themen der Familienbildung beinhalten.

    Familienbildung in der Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit: Die Vorbereitung auf Partnerschaft und Elternrolle ist je nach Konzept und konkreten Interessenlagen von Jugendlichen auch ein Thema in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. Sie ist ein funktional integrierter Bestandteil der Konzepte gemäß §§ 11 und 12 SGB VIII.

    Formen von Familienbildung in der Erziehungshilfe: Erziehungshilfe in Formen der intensiven Arbeit mit den Familien enthält immer auch Bildungsanteile für Eltern. Es gibt einige praxiserprobte Programme, die Erziehungshilfe flankieren und Selbsthilfepotentiale aufschließen wollen. Diese Formen werden in Sachsen bisher nur vereinzelt genutzt. Die Abgrenzung der funktional in die Erziehungshilfe eingebundenen Elternbildung zu den präventiven Familienbildungsangeboten, die auch für die Kostenstellenzuordnung im öffentlichen Haushalt bedeutsam ist, wurde bisher noch nicht herausgearbeitet. Der Landkreis Löbau-Zittau arbeitet mit dem Konzept „Fit für Kids“. Einzelne Landkreise fragen zunehmend Konzepte nach, die Erziehungshilfe mit intensiver Familienarbeit und damit auch mit funktional integrierter Familienbildung verbinden.

    Regionale Koordinierung von Familienbildung: Die Koordinierung von Familienbildung für einen ganzen Landkreis wird bisher in vier Landkreisen praktiziert. Die Finanzierung der Koordinierungsleistungen aus öffentlichen Mitteln bindet meist die Mittel, die vorher für einzelne Familienbildungsangebote vor Ort eingesetzt wurden. So werden in der gegenwärtigen Dynamik reduzierter Jugendhilfebudgets zwar Koordinierungsleistungen gewonnen, die in den Gemeinden verortete Familienbildung mit gewachsenen Zugängen für die Nutzer geht aber damit verloren. Die Notwendigkeit, Ressourcen für Vernetzung mit anderen Angeboten für Familien bereit zu stellen, und die Notwendigkeit vor Ort zugänglicher und kontinuierlich erreichbarer Familienbildung sind noch nicht in Übereinstimmung gebracht.

    Die Situationsbeschreibung des Landesjugendamtes zur Familienbildung in Sachsen vom 07.04.2005 vermittelt einen Überblick über das Leistungsspektrum der Angebote der Familienbildung insgesamt.

     

    Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“: Das Bundesprogramm soll in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein Mehrgenerationenhaus etablieren. Es baut auf das Konzept der Mütter- bzw. Familienzentren mit ihrem Mehrgenerationenansatz auf. Beschäftigungsförderung und gezielte Etablierung verschiedenster Dienstleistungen für Familien sollen hinzu kommen. Es ist damit dem konzeptionellen Ansatz der Stadtteilhäuser/-zentren aus der angelsächsischen Tradition, die vor allem in Berlin und Nordrhein-Westfalen entstanden, vergleichbar. Das Bundesprogramm ist auf neue oder erweiterte Angebotsstrukturen für alle Generationen und nicht auf den Ausbau von Familienbildung ausgerichtet. Es liegt jedoch nahe, das Programm für die Stärkung bestehender oder für die Etablierung neuer „Orte“ der Familienbildung nach dem Konzept von Begegnung, Beratung, Bildung zu nutzen. Die örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger stehen vor der Aufgabe, dies gemeinsam mit den freien Trägern und den kreisangehörigen Gemeinden über die Fachplanung Familienbildung zu steuern.

     

    2  Welche Erwartungen und Verantwortung hat die Politik?

    2.1  Was ist der leistungsgesetzliche Rahmen in der Jugendhilfe?

    Das Grundgesetz und die sächsische Verfassung normieren das „Erziehungsprimat“ der Familie. Sie steht in ihrer Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Kinder unter den Schutz der staatlichen Gemeinschaft.

    § 16 Abs. SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

    (1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen gewaltfrei gelöst werden können.

    (2) Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere

    1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten,

    2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen,

    3. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen.

    (3) Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben regelt das Landesrecht.

     

    Das bedeutet für Familienbildung als Leistung der Jugendhilfe gemäß § 16 SGB VIII:

    die Eltern in gewaltfreier Erziehung und Konfliktlösung in Familien zu unterstützen;

    ihre Angebote auf Interessen und Bedürfnisse von Eltern auszurichten;

    lebenslagen- und familienphasenbezogene Familienbildung zu konzipieren;

    die Betreuung von Kindern in Einrichtungen und Diensten zu unterstützen;

    Kompetenzen von Eltern und anderen Familienmitgliedern in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe anzuregen und zu fördern;

    Junge Menschen auf Partnerschaft und Elternschaft vorzubereiten;

    Schnittstellen zur Beratung in Erziehungsfragen zu gestalten.

     

    2.2  Welche Erwartungen formuliert die Politik und welche Verantwortung kommt ihr damit selbst zu?

    Auf der Bundes- und der Landesebene sowie zunehmend auch in den Kommunen besteht derzeit ein großes Interesse an Familienbildung. Sie tritt gleich nach der Kindertagesbetreuung in den Mittelpunkt jugend- und familienpolitischer Aufmerksamkeit.

    In einem Beschluss der Jugendministerkonferenz zum Stellenwert von Eltern- und Familienbildung vom 22./23.05.2003 positionieren sich die Ministerien der Länder so:

    Eltern- und Familienbildung soll die Aneignung elterlicher Kompetenzen fördern.

    Die öffentliche Verantwortung – vor allem auf örtlicher Ebene – wird durch die steigenden Anforderung an die Erziehungs- und Bildungsleistung von Familien in einer individualisierten Gesellschaft begründet.

    Familienbildung soll breitenwirksam möglichst viele Eltern erreichen. Sie soll ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht werden.

    Eltern- und Familienbildung soll vielfältige Wege und Zugänge zu den Eltern nutzen. Sie sollen attraktive Zugänge aufzeigen und die Eltern durch Anreize motivieren.

    Für Familien in besonderen Belastungssituationen sollen Zugänge zur Familienbildung gefunden werden.

    Durch die Schaffung und Nutzung von vielfältigen Orten der Familienbildung sollen auch bildungsungewohnte Eltern Zugang finden.

    Eltern- und Familienbildung soll rechtzeitig, also bereits in der Phase der Familiengründung und Vorbereitung auf die Geburt eines Kindes einsetzen und mit der Begleitung der folgenden Familienphasen anschließen.

    Familienbildung soll funktional in Erziehungshilfe und Kindertagesbetreuung, aber auch in Schule integriert werden.

    Medien, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen sollen genutzt werden.

    Der Koalitionsvertrag von CSU, CDU und SPD vom 11.11.2005 postuliert die familienfreundliche Gesellschaft, die durch eine ganzheitliche, den Zusammenhalt der Generationen fördernde Familienpolitik erreicht werden soll. Der Versorgungsgrad an Kindertagesbetreuung soll verbessert werden.

    Mit dem Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ erhält das generationenübergreifende Konzept von Begegnung, Bildung, Beratung und Dienstleistungen für Familien, das in Sachsen in den Familienzentren bereits ausgeformt ist, wieder neue Bedeutung.

    Das geplante Modellprogramm zur frühen Förderung gefährdeter Kinder hat die Vernetzung von Gesundheitssystem und Jugendhilfe sowie die Etablierung von aufsuchenden präventiven Angeboten für Familien zum Ziel. Dazu wird die funktionale Einbindung von Familienbildung in soziale Dienste der Jugendhilfe und soziale Dienstleistungen rund um Geburt und die ersten drei Lebensjahre notwendig sein.

    Die Sächsische Staatsregierung hat erklärt, Sachsen zum familienfreundlichsten Bundesland machen zu wollen. Das Interesse an Familienbildung konzentriert sich derzeit auf Breitenwirkung für Familien mit Kindern in Kindertageseinrichtungen und auf die Unterstützung von innovativen örtlichen Vernetzungsansätzen. Der sächsische Bildungsplan für die Kindertageseinrichtungen bezieht Elternbildung ein.

    Auf örtlicher Ebene ist eine grundsätzliche Offenheit für die von der Bundes- und Landespolitik postulierte Bedeutung von Familienbildung wahrzunehmen. Die angespannte Haushaltslage der Kommunen mit dem Trend zur Reduzierung offener Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien dominiert jedoch gegenwärtig die örtliche Jugend- und Familienpolitik. Sie steht vor der Frage, ob eine verstärkte Förderung der Familienbildung bald zu vermindertem Bedarf an Erziehungshilfe mit individuellem Rechtsanspruch und damit zur Haushaltsentlastung führen kann. In vielen Kommunen ist der Realitätsbezug dieser Erwartungen und der Umfang des kommunalen Engagements noch nicht geklärt. Die möglichen infrastrukturellen und wirtschaftlichen Folgen von Geburtenrückgang und Abwanderung in strukturschwachen ländlichen Räumen treten gegenwärtig deutlich ins öffentliche Bewusstsein.

    Die Schaffung eines insgesamt familienfreundlichen Klimas mit einer an den Bedürfnislagen von Familien ausgerichteten Angebotsinfrastruktur wird als weicher Standortfaktor gegen die Abwanderung junger Menschen an Bedeutung gewinnen.

    Zum einen gibt es hohe Erwartungen an Familienbildung, zum anderen konstatieren die Träger von Angeboten, dass eine aktive Planungseinbindung nur in wenigen Gebietskörperschaften gegeben ist. Die materielle Basis für eine qualitative und quantitative Entfaltung der vorhandenen konzeptionellen Potentiale wird kleiner. Die politischen Entscheidungsträger stehen vor der Aufgabe, die Familienbildung stärker in der Fläche für Familien zugänglich und erreichbar zu machen, oder ihre hochgesteckten Erwartungen werden sich nur im geringen Maß erfüllen.

     

    3  Die Bewertung der Ausgangslage: Was soll und kann Familienbildung leisten?

    Sachsen hat eine gute konzeptionelle Ausgangsposition für die weitere Entwicklung aber keine flächendeckende Angebotsstruktur an Familienbildung.

    Bereits in den 90-iger Jahren wurde mit dem staatlichen Förderprogramm zur Familienförderung der Weg beschritten, „Orte“ der Familienbildung im Gemeinwesen zu fördern. Die Familienzentren erreichen je nach konzeptioneller Ausrichtung und Umgebung auch sozial schwache und bildungsferne Eltern.

    Die Überführung in die Jugendhilfeförderung hat eine konzeptionelle Engführung auf die unmittelbaren Zielgruppen von Jugendhilfe zur Folge. Nach drei Jahren fallen Planungsentscheidungen, die entweder den Verlust von „Orten“ oder deren intensive Einbindung in die örtliche Jugendhilfeplanung zur Folge haben. 

    Familienbildung ist eine Querschnittsaufgabe. Der Jugendhilfe kommt dabei eine koordinierende bündelnde Funktion zu, die in ein familienpolitisches Gesamtkonzept eingebettet ist.

    Neben den langjährig erfahrenen Familienzentren erproben neue Akteure mit erweiterten fachlichen Kompetenzen aus Kindertagesbetreuung, Erziehungshilfe und systemischer Familientherapie neue Zugänge.

    Es gibt keine flächendeckende Angebotsstruktur von „Orten“ der Familienbildung im Gemeinwesen, die eingebettet in den Familienalltag auch für sozial Schwache erreichbar sind. Angesichts der öffentlichen Haushaltslage werden auch Gebietskörperschaften, die sich dies als familienpolitisches Ziel zu eigen machen, einige Jahre brauchen, um die Lücken zu schließen.

    Familienbildung kann durch informelle und nicht-formale Bildungsprozesse für die Eltern die Bildungs- und Entwicklungschancen der Kinder verbessern. Die präventive Wirkung ist nicht unmittelbar, sondern im Bildungs- und Persönlichkeitsentwicklungsprozess der aufwachsenden Generation zu erwarten. Dies kann dazu führen, dass auch weniger Einzelfallleistungen in der Jugendhilfe, im Gesundheitswesen und im formalen Bildungssystem notwendig werden.

    Die Versorgung und Erziehung von Kindern ist eine langfristige Investition in die Zukunft der Gesellschaft. Aus dieser Perspektive heraus ist die Stärkung von Familienbildung sinnvoll. Bildungsangebote, die Eltern in den ersten Lebensmonaten und –jahren der Kinder erreichen, können bereits im Kindergarten- und Grundschulalter zur Verminderung von Problemen führen. So sind zum Beispiel mangelnde Sprachfähigkeit, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit und Sinneswahrnehmungen gesellschaftlich mit bedingt, können von den Eltern aber sehr wohl beeinflusst werden.

    Junge Menschen in sozialen Problemlagen haben einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie verbleiben damit eher in strukturschwachen Regionen als die gut Ausgebildeten. Dies kann eine Entwicklung zur Folge haben, in der die wenigen jungen Menschen in der Region, die als junge Eltern die nächste Generation erziehen, insgesamt deutlich mehr problembelastet und bildungsfern als heute sind.

    Anteile von Familienbildung können je nach Konzept und Fähigkeiten des Fachpersonals in vielen Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens für Familien enthalten sein. Dementsprechend ist zu unterscheiden zwischen

    • funktional integrierter Familienbildung zum Beispiel im Rahmen der Erziehungspartnerschaft in der Kindertagesbetreuung, in der Elternarbeit im Rahmen von Erziehungshilfe und in der Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern sowie in der außerschulischen Jugendbildung und
    • den präventiven Familienbildungsangeboten.
  • Familienbildung hat damit die Aufgabe, einerseits direkt mit den Eltern zu arbeiten und andererseits die anderen Dienstleister zur Anregung von Bildungsprozessen im Rahmen ihres Leistungsangebots zu befähigen. Die funktional integrierten Bildungsanteile müssen konzeptionell in die Gesamtleistung des Angebotes eingebunden sein. Um bei ausreichender Ausstattung die Gesamtleistung erbringen zu können, ist keine speziell für Familienbildung abgegrenzte Finanzierung zum Beispiel für Familienbildung als Teil von Erziehungsberatung oder für Familienbildung als Teil der Elternarbeit in einer Kindertageseinrichtung notwendig. Das vermeidet erhöhten Verwaltungsaufwand.
  • Zur als eigenständiges Angebot konzipierten und finanzierten Familienbildung gehören

    die für mehrere Generationen offenen Begegnungsmöglichkeiten,

    die Bildung in Veranstaltungen und Kursen,

    die Beratung im Sinne orientierender und ggf. an spezielle Beratungsangebote verweisende Beratungssequenzen,

    die Koordination von Vernetzung und Kooperation mit anderen Akteuren,

    die Anregung von Selbst- und Nachbarschaftshilfe,

    die aufsuchenden Angebote für Familien,

    Beratungsleistungen und Umsetzungshilfen für die Weiterentwicklung funktional integrierter Familienbildung in anderen Angeboten und bei anderen Trägern wie zum Beispiel für familienpädagogische Projekte in Kindertageseinrichtungen.

    Der Zugang zur präventiv wirkenden Familienbildung ist für alle Eltern offen und der Lebenssituation der Nutzer entsprechend attraktiv und unkompliziert. Familienbildung muss „die Nutzer dort abholen, wo sie stehen“.

    Präventive Familienbildungsangebote richten sich an alle Eltern unabhängig von Status und sozioökonomischer Familiensituation. Sie sind nicht primär problemorientiert.

    Verschulte Bildungsprogramme und abstrakte Bildungsinhalte gehen an der Realität insbesondere von nicht bildungsmotivierten bzw. bildungsfernen Eltern vorbei. Familienbildung kann auch informell eingebettet sein in Begegnung, für Eltern attraktive Veranstaltungen sowie Selbst- und Nachbarschaftshilfe. Für die Teilnahme an Bildungskursen müssen Eltern oftmals vorbereitet und aufgeschlossen werden.

    Die Erwartung, dass Eltern, die Erziehungshilfe erhalten (sollen), Bildungsprogramme zur Verbesserung ihrer Familiensituation und Erziehungsfähigkeit wahrnehmen, ist Teil einer Interventionsstrategie für die einzelne Familie. Anders als beim präventiv ausgerichteten offenen Zugang zur Familienbildung geht es dabei um Veränderung bereits bestehender Problemlagen. Der Soziale Dienst des Jugendamtes hat die Aufgabe, die Eltern zur Teilnahme zu gewinnen bzw. zu verpflichten. Es liegt nahe, diese methodisch als Familienbildungskurs konzipierten Leistungen als Bestandteil von Erziehungshilfe einzuordnen und aus den Mitteln im Einzelplan 45 des öffentlichen Haushalts zu finanzieren. Leistungsrechtlich ist dies bei festgestelltem Hilfebedarf im Einzelfall gemäß § 36 SGB VIII über § 27 ff. SGB VIII möglich.

    Das Konzept der Verbindung von Begegnung, Bildung und Beratung in einem familienphasen- und lebenslagenbezogenen Ansatz hat sich bewährt. Es entspricht den Bedürfnissen von Eltern und eröffnet Zugänge zur Familienbildung.

    Die Erfahrung lehrt, dass der Zugang zur Familienbildung vor allem über die Kinder und über die „Haupterziehungsperson“ erfolgt: je jünger die Kinder sind, desto intensiver sind die Elternkontakte und damit die Zugänge. Die Familienphase von der Geburt eines Kindes bis zum Ende der Kindertagesbetreuung stellt damit einen Schwerpunkt in der Familienbildung dar. Dass sich dies in der Grund- und Mittelschule nicht stringent fortsetzt, liegt nicht am Bedarf der Eltern sondern am gegenwärtigen Selbstverständnis von Schule, in dem Familienbildung noch nicht integriert ist.

    Die konzeptionelle Grundstruktur von Begegnung, Beratung und Bildung ergibt sich schlüssig aus den Bedürfnissen der Nutzer, unabhängig von Leistungsbereichen und Kostenträgerschaft. Gibt es ein familienphasenbezogenes gemeinsames Thema der Nutzer, wie zum Beispiel die Geburt mit Vorbereitung und Nachsorge oder Kindertagesbetreuung oder Schule, so entwickeln und erneuern sich kontinuierliche Angebotsstrukturen in Initiative von Dienstleistern und Nutzern in einer sozialen Durchmischung. Die Gemeinde gewinnt damit aktive Eltern, die sich durch Engagement und Solidarsysteme für sozial schwächere Eltern gegenseitig unterstützen.

    Zur Erleichterung des Zugangs für bildungsferne Eltern und zur Gestaltung von Übergängen im biographischen Bildungsverlauf sind Vernetzung und Kooperation der  Institutionen und die Ergänzung durch aufsuchende Angebote (Geh-Struktur) notwendig. Vernetzung und Kooperation, für die keine ausgewiesenen Zeitressourcen bzw. Personalkapazität zur Verfügung stehen, bleiben oft ein Wunsch und erlangen nur wenig kontinuierliche Gestaltungskraft.

    Die Ressourcenfrage für Vernetzung und Koordination ist überwiegend ungeklärt. Die bestehenden Familienbildungsangebote mit dem Konzept von Begegnung, Bildung und Beratung haben gegenwärtig nur die Möglichkeit, ihre Angebote einzuschränken um Ressourcen für Vernetzung zu gewinnen. Die Entscheidung, die Koordination von Familienbildung an Stelle der „Orte“ von Familienbildung zu finanzieren, bedeutet den Verlust von erprobten Zugängen und konkreter Bildungswirkung für Familien.

    Aufgaben und Aufwand von Vernetzung und ihrer Koordination sind zu definieren. Eine wirksame Koordination durch freie Träger braucht die Unterstützung des öffentlichen Trägers zum Beispiel durch Rahmenvereinbarungen mit dem Bildungs- und Gesundheitswesen.

    4  Der Blick nach vorn: Wie kann und soll sich Familienbildung bis zum Jahr 2012 entwickeln?

    4.1  Konzeptionelle und planerische Grundlagen familienphasen- und lebenslagenbezogener Familienbildung

    Ressourcenorientierte Hilfe zur Selbsthilfe: Familienbildung hat die Aufgabe, im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe die Eltern in der Gestaltung des Familienlebens und der Erziehungs- und Bildungsverantwortung für ihre Kinder zu unterstützen. Familienbildung traut Eltern zu, ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Sie regt Eltern an, Wissen und von anderen vermittelte Erfahrungen aufzunehmen, ihre eigenes Bild von Familie, ihre Erwartungen an ihre Kinder sowie ihre eigene Erziehungspraxis zu reflektieren und zu verändern. Die Eltern können ihre Erfahrungen und Kompetenzen aktiv in die Gestaltung des Angebotes einbringen.

    Präventiv wirkendes Angebot mit niedrigschwelligem Zugang: Die Teilnahme an den präventiv ausgerichteten Angeboten der Familienbildung ist für alle offen. Sie ist auf Wissens- und Kompetenzerweiterung und nicht auf individuelle Problemlagen ausgerichtet. Damit kommt der Gestaltung der Zugänge zur Familienbildung besondere Bedeutung zu. Sie werden für Eltern attraktiv, in dem sie an ihren unmittelbar handlungsleitenden Bedürfnissen ansetzen. Die Nutzung ist in den Familienalltag integrierbar. Sie ist weder durch lange Wege noch durch hohe Kosten erschwert.

    Familienphasenbezogenes, generationenübergreifendes Konzept: Die Themen und Inhalte entsprechen der Familiensituation und den Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Eltern in den Familienphasen, beginnend von der Paarbildung, über Geburt bis hin zur Adoleszenz und zur Ablösung von der Herkunftsfamilie. Familienbildung unterstützt die Gestaltung der Übergänge. Durch den Einbezug der verschiedenen Generationen von Familienmitgliedern stärkt sie familiale und nachbarschaftliche Netzwerke.

    Lebenslagenbezogene Familienbildungsangebote: Familienbildung setzt an der Familiensituation und den Elternbedürfnissen in unterschiedlichen Lebenslagen an. Dies sind nicht allein unmittelbare Bildungsbedürfnisse, sondern Bedürfnisse nach Kontakt und Austausch, nach Entlastung durch Dienstleistungen und nach anregender Freizeitgestaltung. Örtliche Angebote der Familienbildung erreichen Eltern unabhängig von ihrer sozialen Situation und von ihren biographisch geformten Bildungszugängen. Sie wirken sozial integrierend auf eine ausgewogene Nutzerstruktur zwischen Bildungsgewohnten und Bildungsfernen, sozial Etablierten und sozial Benachteiligten hin.

    Im Gemeinwesen vernetzt: Angebote örtlicher Familienbildung sind im Gemeinwesen mit den für Familien wichtigen öffentlichen und privaten Dienstleistern vernetzt. Familienbildung ist in die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Kindertageseinrichtungen und Schulen eingebunden. Durch Information, Beratung und Koordination wirkt sie darauf hin, dass die verschiedenen Dienstleister Elemente von Familienbildung funktional integrieren und mit Angeboten der präventiven Familienbildung kooperieren.

    Beitrag zur Familienfreundlichkeit: Angebote örtlicher Familienbildung schaffen Orte der Begegnung, des Austauschs und der Identifikation, die Eltern befähigen, entlasten und ihre regionale Verwurzelung stärken. Die Einbindung in Netzwerke wirkt der Vereinzelung entgegen und regt – je nach individueller Ausgangslage zur aktiven Verantwortungsübernahme für die Gestaltung konkreter örtlicher Lebensbedingungen an.

    4.2  Die örtliche Angebotsplanung und die Koordinierung der Vernetzung in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe

    Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt steuert die Entwicklung der Familienbildung in örtlicher Vernetzung im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe. Dieser zentrale Prozess ist die Voraussetzung für die Wirkungsentfaltung örtlicher Familienbildungsangebote.

    Ziel:

    Familienbildung ist als funktionaler Bestandteil in Dienstleistungen des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe und des Sozialwesens integriert.

    Durch schrittweisen Aufbau bzw. Umgestaltung von Angeboten entsteht in jedem Sozialraum ein Familienbildungsangebot von Begegnung, Bildung und Beratung ergänzt durch Familien entlastende Dienstleistungen, das somit für alle Familien zugänglich und erreichbar ist.

    Die für Familien relevanten Dienstleister informieren ihre Nutzer über die vorhandenen Familienbildungsangebote und vermitteln ggf. den Zugang.

    Konzept:

    Familienbildung ist eine familien- und lebenslagenbezogene Querschnittsaufgabe. Als solche braucht sie einen zentralen planenden und koordinierenden Akteur, der die verschiedenen Institutionen und Professionen in ein Konzept des Landkreises/der kreisfreien Stadt einbindet. Diese Aufgabe nimmt die Kinder- und Jugendhilfe wahr.

    Das Jugendamt erhebt im Zuge der Planung den Bestand der verschiedenen Angebote und Dienstleistungen. Es stellt fest, in welchem Maße Familienbildung funktional integriert ist, welche Potentiale vorhanden und welche Entwicklungen notwendig sind. Es stellt den für die Konzeptentwicklung notwendigen Bezug zu den politischen Entscheidungsträgern her.

    Die funktionale Integration von Familienbildung in Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wird über den Prozess der Planung, Konzeptentwicklung, Finanzierung und Nachweisführung angeregt und begleitet. Dies betrifft vor allem die frühkindliche Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, die konzeptionelle Integration in die Leistungen von Diensten und Einrichtungen der Erziehungshilfe, aber auch die Vorbereitung auf Partnerschaft und Elternschaft als ein Thema in der Jugendarbeit bzw. Jugendverbandsarbeit.

    In jedem Sozialraum wird ein geeigneter freier Träger eines Familienbildungsangebotes von Begegnung, Bildung und Beratung mit der unmittelbaren Anregung und Koordination von Vernetzung und Kooperation der Akteure beauftragt. Dafür stehen speziell für die regionale Koordination ausgewiesene anteilige Personalressourcen zur Verfügung.

    Diese Koordinatoren und weitere zentrale Akteure werden in eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII eingebunden. Sie dient dem Informationsaustausch, begleitet die Planung und Auswertung von Entwicklungsschritten. Die AG wird vom Jugendhilfeausschuss beauftragt und berichtet diesem über Prozessverlauf und Zielerreichung. Eine mittelfristige Zielsetzung erhöht die gegenseitige Verbindlichkeit und trägt dem zielgerichteten Einsatz der bei allen Partnern knappen Personalressourcen Rechnung.

    In die Konstituierung der Zusammenarbeit mit Institutionen wie Schule und Gesundheitswesen bringt sich der öffentliche Träger mit seinem Status und seiner Definitionsmacht direkt ein.

    Qualität und Ressourcen:

    Die Qualität bemisst sich an der Umsetzung der konzeptionellen Grundsätze von Familienbildung in örtlicher Vernetzung. Sie braucht den Rückenhalt von politischen Entscheidungsträgern in Städten, Landkreisen und aktiv beteiligten kreisangehörigen Gemeinden. Die Anzahl erreichter Eltern, die soziale Durchmischung der Nutzer, ihre Einschätzung zur Nützlichkeit der Bildungsinhalte und zur eigenen Lernerfahrung sowie die Zufriedenheit der beteiligten Institutionen mit der Zusammenarbeit können Indikatoren sein, die in die Planungsfortschreibung einfließen.

    Die Koordinierung der Aktivitäten mit verschiedenen Professionen bedeutet zu informieren, ein zu beziehen, gegenseitiges Verstehen und gemeinsame Definitionen zu erarbeiten, zu kooperieren und zu qualifizieren. An den Schnittstellen zwischen den Angeboten ist die Abgrenzung von Verantwortung sowie die federführende Zuständigkeit für gelingende Übergänge und niedrigschwellige Zugänge heraus zu arbeiten.

    Für diesen Aufgabenbereich ausgewiesene Personalressourcen müssen in der Jugendhilfeplanung und bei den mit der Koordination betrauten Angeboten freier Träger zur Verfügung stehen.

     

    4.3  Die örtlichen integrierten Familienbildungsangebote von Begegnung, Beratung und Bildung ergänzt durch Familien entlastende Dienstleistungen

    In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt haben die zentralen Akteure präventiv ausgerichteter Familienbildung den Auftrag, als „Knotenpunkte“ örtlicher Vernetzung zu fungieren. Sie unterstützen die Entwicklung bei den anderen Akteuren.

    Ziel:

    Familien in unterschiedlichen sozialen Verhältnissen und auch bildungsferne Eltern werden durch Angebote der Familienbildung erreicht. Diese tragen zur Stabilisierung von Familien bei und verbessern so die Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern.

    Mittelfristig be- bzw. entsteht in jedem Sozialraum ein Zentrum, das den Eltern und mit erziehenden Familienangehörigen bekannt ist und das unterschiedliche Zugänge zu Familienbildung ermöglicht. Zu seinen Aufgaben gehört die Koordination und Begleitung der Kooperationsbeziehungen zu den Kindertageseinrichtungen und anderen Angeboten mit funktional integrierter Familienbildung.

    Eltern finden dort Informationen und Zugänge zu Familienbildung mit den für ihre Familienphase und Lebenslage wichtigen Themen. Sie sind nicht nur Leistungsnehmer, sondern finden Raum für Identifikation, Mitgestaltung und gegenseitige Unterstützung in Selbst- und Nachbarschaftshilfe.

    Die in Sachsen flächendeckende Struktur der Kindertageseinrichtungen ist für die Angebote der Familienbildung erschlossen. Viele Kindertageseinrichtungen haben sich durch funktional integrierte Familienbildung inhaltlich und strukturell zu (Lern-) Orten für Familien entwickelt. Sie gestalten Übergänge zu Beratungs- und Betreuungsangeboten für Familien. Sie öffnen sich zunehmend als Begegnungsangebot im Gemeinwesen.

    Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens bieten Zugänge zur Familienbildung an. Schulen werden zunehmend aufgeschlossen, die Bildungsleistungen der Schüler durch Zusammenarbeit mit den Eltern unter Einbezug von Familienbildung zu unterstützen.

    Konzept:

    Ein für die Familienmitglieder unterschiedlicher Generationen offenes Angebot bietet Raum für Begegnung, Kontakt und Austausch. Der Zugang ist durch Familien entlastende Dienstleistungen, die an den Bedürfnissen von Eltern ansetzen, zusätzlich attraktiv. Dies sind Leistungen im Haus und Leistungen Dritter an anderen Orten, über die informiert oder in die vermittelt wird. Aus dem Begegnungsangebot heraus wird die Selbst- und Nachbarschaftshilfe von Familien angeregt. Ihr Besuch ist in den Familienalltag integrierbar, das heißt, sie sind in einer Stunde vom Wohnort aus erreichbar.

    Die Beratung im Begegnungsangebot dient zur ersten Problemklärung. Sie verweist an geeignete weiterführende Beratungsangebote. So können als Beratungsstellen direkt im Haus ansässig sein. Der Soziale Dienst des Jugendamtes oder andere Beratungsstellen können Kontaktzeiten vor Ort anbieten.

    Familienbildung

    ist als informelle Bildung in das Begegnungsangebot eingebettet,

    wird als nicht formelle Bildung in Form von Kursen und Veranstaltungen angeboten,

    wird durch Vermittlung in Kurse und Veranstaltungen von Dritten vermittelt.

    Träger individueller Jugendhilfe- und Sozialleistungen, wie zum Beispiel Dienste der Erziehungshilfe, können Zugänge zu den Zentren ermöglichen, um die langfristige Einbindung der Familien in Netzwerke von Selbst- und Nachbarschaftshilfe zu bewirken.

    Geeignete Orte sind Familienzentren, Mütterzentren, Kindertageseinrichtungen, die ihr Angebot im Sinne des „Early-Excellence“-Ansatzes um das Leistungsspektrum von Begegnung, Beratung und Bildung für eine erweiterte Zielgruppe ergänzen, und auf Familienbildung als Kernleistung ausgerichtete Mehrgenerationenhäuser. Ebenso könnte im Zuge eines Konzeptes „Familienfreundliche Schule“ auch ein Schulstandort in Frage kommen.

    Ein Angebot eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe in jedem Sozialraum erhält als „Knotenpunkt örtlicher Vernetzung“ den Auftrag, die verschiedenen Angebote zu vernetzen. Es koordiniert den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit. Neben der vorhandenen Komm-Struktur soll die Etablierung funktional integrierter Elemente von Familienbildung an anderen „Orten“ bzw. in anderen Einrichtungen angeregt und unterstützt werden. Dazu sind Programme aufeinander abzustimmen sowie Kooperationen zu initiieren und zu begleiten. Ein Referentenpool für Kurse und Veranstaltungen zu verschiedenen Themen ist zu erstellen, Angebot und Nachfrage zu koordinieren sowie am Planungsprozess des Jugendamtes mit zu wirken. Sind keine für Familien unkompliziert erreichbaren Regelangebote vorhanden, so besteht die Aufgabe, Initiativen zur Entwicklung von Treff- und Begegnungsangeboten in Selbsthilfe von Eltern anzuregen.

    In einem ersten Umsetzungsschritt beginnen die vorhandenen Zentren von Begegnung, Bildung und Beratung mit der Entwicklung von Kooperationsbeziehungen vor allem zu Kindertageseinrichtungen im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Im Ergebnis dieser ersten Umsetzungsphase kann jeweils ein Standort in jedem Sozialraum mit der Koordination betraut werden.

    Qualität und Ressourcen:

    Die Qualität bemisst sich an der Umsetzung der konzeptionellen Grundsätze von Familienbildung in örtlicher Vernetzung. Sie erfordert sozialpädagogisches Fachpersonal mit Bildungs- und Managementkompetenz. Hilfen aus einer Hand bzw. integrierte Angebotsstrukturen brauchen eine zentrale Koordination und Personenkontinuität.

    Die Kombination von örtlichem integrierten Angebot und Koordinierung sozialräumlicher Vernetzung bietet einen direkten Bezug von eigener unmittelbarer Praxiserfahrung mit den Familien zur Koordination der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren.

    Die für Familienbildung so wichtigen informelle Lernprozesse können initiiert werden. Es liegen klare Abgrenzungskriterien von informeller und nicht formaler Bildung vor.

    Die Fachberatung der Verbände bzw. des Jugendamtes hat die Aufgabe, zu Vernetzungskonzepten und -methodik zu beraten.

    Weitere Indikatoren für Qualität können sein:

    die Konzeptentwicklung des Hauses und die Entwicklung des Vernetzungskonzeptes,

    die Anzahl und die soziale Durchmischung (bildungsferner) Nutzer,

    die Einschätzung zur Nützlichkeit der Bildungsinhalte bzw. der eigenen Lernerfahrung durch die Nutzer,

    die Aktivierung von aktiver Mitgestaltung sowie von gegenseitiger Unterstützung der Nutzer, der Grad der generationenübergreifenden Begegnung in den Angeboten,

    die Anzahl der beteiligten Institutionen und ihre Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit,

    die Bekanntheit und positive Wahrnehmung im Gemeinwesen.

    Für ein kontinuierliches Begegnungsangebot von 6 Stunden an 5 Tagen der Woche (Wochentage und Öffnungszeit an den Bedürfnissen der Eltern ausgerichtet) mit integrierten Beratungssequenzen ist eine Personalkapazität von ca. 35 Wochenstunden Nettoarbeitszeit notwendig. Dies entspricht in etwa einer Personalstelle. Die wichtigsten Koordinations- und Managementaufgaben für das Programm des Hauses, die sich in der Präsenzzeit vor Ort erfüllen lassen, sind eingeschlossen.

    Der Personalaufwand für Familienbildung in Form von Kursen und Veranstaltungen ist abhängig vom Leistungsumfang und der Intensität, in welcher andere Referenten darin eingebunden sind (Honorarkosten).

    Die Personalkapazität für die Koordination der örtlichen Vernetzung bemisst sich an den konkreten Aufgaben und der Anzahl der einzubindenden Akteure. Es ist davon auszugehen, dass der Aufwand in der Startphase höher ist, als in einem gewachsenen Netzwerk kooperationserfahrener Akteure. Die Vernetzungspartner müssen aufgesucht und interessiert, Arbeitsbündnisse vorbereitet und geschlossen und das Personal ggf. qualifiziert werden. Je nach Intensität der Aktivitäten und Anzahl der Vernetzungspartner ist von einem Personalbedarf von 0,25 bis 0,75 Fachkräften in jedem Sozialraum auszugehen.

    Ein komplettes Programm von Begegnung, Beratung und Bildung mit organisatorischer Einbindung Familien entlastender Dienstleistungen und Koordination im Sozialraum ist je nach konkretem Leistungsspektrum mit 1,5 bis 2,0 Fachkräften realisierbar.

     

    • Aufsuchende Dienste präventiver Familienbildung
  • Die aufsuchenden Dienste können integrierter Bestandteil der örtlich vernetzten Familienbildungsangebote sein.
  • Ziel:

    Alle Eltern neu geborener Kinder werden durch eine Geh-Struktur erreicht. Sie erfahren Wertschätzung ihrer Elternschaft durch bzw. im Auftrag des öffentlichen Trägers und erhalten Informationen über die Familienbildungsangebote. Dies erleichtert den niedrigschwelligen Zugang für Eltern, die die Angebote nicht kennen und nicht in eigener Initiative aufsuchen würden. Gleichzeitig informiert sich der öffentliche Träger direkt oder indirekt durch einen beauftragten freien Träger über eine potentiell mögliche Gefährdungssituation für das Kind in der Familie.

    Konzept:

    Die Eltern erhalten Informationen über die (örtlichen) Familienbildungs- und Dienstleistungsangebote. Der Bund will in einer Modellphase Konzepte für soziale Frühwarnsysteme entwickeln lassen. Es gibt dazu bereits Erfahrungen aus Modellprojekten in anderen Bundesländern.

    Die Eltern haben einen Anspruch darauf zu wissen, inwieweit sie von einer Kontrollinstanz aufgesucht werden. Über den Auftrag, im Gefährdungsfall andere Interventionsinstanzen ein zu beziehen, ist Klarheit her zu stellen. Überwiegt der Interventionscharakter, dann kann Familienbildung funktional integriert sein, hat jedoch nicht die Funktion des niedrigschwelligen Zugangs zu präventiven Angeboten.

    Qualität und Ressourcen:

    Die Auftragsklärung des aufsuchenden Dienstes ist von grundlegender Bedeutung. Entweder handelt es um einen Dienst für Familien, in denen eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird, und damit eine Interventionsleistung mit funktional integrierter Familienbildung oder um eine aufsuchende Form von Familienbildung, die dem Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII verpflichtet ist.

    Das eingesetzte Personal sollte in der Familienbildung erfahren und in die örtliche Angebotsvernetzung eingebunden sein. Es sollte in der Lage sein, (auch subtile) Gefährdungen des Kindeswohls wahrzunehmen und abzuschätzen. Ein Info-Flyer mit allen örtlichen Angeboten unterstützt die Informationsvermittlung.

    Es gibt bisher – abgesehen von den Diensten im Fürsorgesystem der DDR - noch keine Erfahrungen mit solchen Diensten in Sachsen.

     

    4.5  Mobile Angebote präventiver Familienbildung

    Mobile Angebote sind in die Konzepte von „Orten“ der Begegnung, Beratung und Bildung eingebunden.

    Ziel:

    Es werden vor allem die nicht mobilen, sozial schwachen und bildungsfernen Eltern erreicht, die ohne die Geh-Struktur den Zugang zu den „Orten“ der Familienbildung nicht finden würden.

    Konzept:

    Der Träger eines örtlichen Familienbildungsangebots bietet Begegnung, Beratung und Bildung in einzelnen Gemeinden bzw. in einzelnen Einrichtungen, die Dienstleistungen für Familien erbringen, an. Die Aktivitäten sind entweder auf Aktivierung, das heißt, auf die Etablierung eines regelmäßigen Angebotes in Form eines selbst verwalteten Treffs oder einer Außenstelle, oder sie sind auf einen offenen Zugang der Eltern in das zentrale Angebot im Sozialraum ausgerichtet.

    Qualität und Ressourcen:

    Die Einbindung in örtliche Angebote von Begegnung, Beratung und Bildung sowie in die örtliche Vernetzung ist sinnvoll. Für die notwendige Personalkapazität sind Fahrzeiten zu beachten. Ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug sollte vorhanden bzw. nutzbar sein. Mobile Konzepte sind in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, jedoch noch nicht in der Familienbildung ausgeprägt.

     

    4.6  Familienbildungskurse und -veranstaltungen

    Die Kurse und Veranstaltungen sind Bestandteil von Angeboten der Begegnung, Beratung und Bildung. Sie werden als Formen funktional integrierte Bildung auch an anderen für Familien relevanten „Orten“ angeboten.

    Ziel:

    Eltern werden nach einem spezifischen Kurskonzept gebildet und damit zur Reflexion und ggf. Veränderung der Beziehungsgestaltung in der Familie sowie ihrer Erziehungspraxis angeregt.

    Konzepte:

    In den letzten Jahren entstand eine Vielzahl von Kurskonzepten, die präventiv oder auch zielgerichtet interventionsorientiert und auf unterschiedliche Familienphasen ausgerichtet sind. Eine zunehmende Anzahl von Konzepten ist als Marke geschützt und erfordert eine spezielle Ausbildung bzw. eine Lizenz. Der vorbereitete und über bestehende Angebote mögliche Zugang zu den Kursen ist von wesentlicher Bedeutung. Ohne die Einbettung in „Orte“ bzw. Zentren von Begegnung, Beratung und Bildung, in das Programm von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Beratungsstellen und anderen Anbietern funktionieren die Zugänge meist nicht in ausreichendem Maße.

    Gleiches gilt für Familienbildungsveranstaltungen, die je nach Einbindung in das Angebotskonzept von „Orten“ der Familienbildung im Gemeinwesen, von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Institutionen des Gesundheitswesens, Programmhöhepunkte darstellen. Sie fungieren auch als niedrigschwelliger Zugang zu den Kursen als Formen nicht formaler Bildung. Sie können zum Beispiel als Elternabende in die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Kindertageseinrichtungen und Schulen eingebunden sein. Eltern werden in dem Maße den Zugang finden, wie der Alltag der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zum Beispiel in Elterngesprächen und in Mitgestaltungsmöglichkeiten mit Leben erfüllt ist.

    Der Einsatz von Kursprogrammen für Eltern, die Leistungen der Erziehungshilfe erhalten, bzw. zur Abwendung der Fremdunterbringung eines Kindes ist eine Interventionsform funktional integrierter Familienbildung. Die Umsetzung erfolgt durch einen freien Träger in Kooperation mit dem öffentlichen Träger. Der Soziale Dienst des Jugendamtes hat die Aufgabe, Eltern bzw. Familien auszuwählen, für die Teilnahme zu gewinnen, vorzubereiten und zu begleiten.

    Qualität und Ressourcen:

    Familienbildungskurse erfordern meist Fachpersonal, das - ob nun haupt- oder ehrenamtlich – für die Umsetzung eines speziellen Kurskonzeptes ausgebildet ist. Die Fachpersonen können ihr  Wissen und ihre Erfahrung, zum Beispiel aus der Erziehungsberatung, in dieser Form an Eltern vermitteln.

    Familienbildungsveranstaltungen werden vom Personal des Angebotes bzw. der Einrichtung vorbereitet und ggf. mit externen Referenten aus dem örtlichen Referentenpool durchgeführt. Koordinatoren der örtlichen Vernetzung regen Veranstaltungen an und begleiten vor allem die Startphase der Zusammenarbeit.

    Die notwendigen Fachpersonalressourcen für Veranstaltungen ergeben sich aus dem Aufwand von Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Für kontinuierlich entwickelte Konzepte integrierter Familienbildung muss dafür ein Zeitbudget neben der Erfüllung der Kernaufgaben zur Verfügung stehen. Besonders für Kindertageseinrichtungen besteht durch den Sächsischen Bildungsplan der Handlungsbedarf, die Personalressourcen für die Fülle von Aufgaben und Funktionen bereit zu stellen. Veranstaltungen sind in der Regel für die Nutzer kostenfrei.

    Kurse sind meist kostenpflichtig. Eine Ausfinanzierung durch sozial schwache und bildungsferne Eltern wird jedoch nicht zu erreichen sein. Für externe Referenten und speziell ausgebildete Kursleiter sind oft Honorare zu zahlen.

    Die Sonderform von Kursprogrammen mit funktional in die Erziehungshilfe integrierter Familienbildung können auch als besondere Ausformung von Erziehungshilfe geleistet werden. Die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln wäre dann dem Einzelplan 45 des kommunalen Haushalts zu zuordnen.